968/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Codex Alimentarius

 

Der Codex Alimentarius wurde 1963 gegründet, um einheitliche Normen für gesunde Lebensmittel und faire Wettbewerbspraktiken im internationalen Handel festzuschreiben. 184 Staaten, darunter die Europäische Gemeinschaft, sind Mitglieder und treffen die Entscheidungen grundsätzlich konsensual. Die Lebensmittelgesetzgebung sehr vieler Staaten wird auf die Regeln des Codex abgestimmt, auch wenn diese für die einzelnen Staaten nicht unmittelbar verbindlich sind.

Nun wird befürchtet, dass durch den Codex der Verkauf von Heilkräutern und homöopathischen Mitteln verboten werden soll. Zudem besteht die Vermutung, dass durch den Codex die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln abgeschafft werden soll. 2008 gab es Bestrebungen, Codex-Richtlinien für die Kennzeichnung von Gen-Food zu erlassen. Die Europäische Kommission befürwortet klare Kennzeichnungsregeln. Im Gegensatz dazu wird dem von anderen Ländern, insbesondere der USA starker Widerstand entgegengebracht. Da deshalb keine Einigung erreicht werden konnte, steht der Prozess derzeit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, drohende Gefahren durch den Codex Alimentarius wie dem Verbot des Verkaufs von homöopathischen Mitteln sowie die Abschaffung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln entschieden entgegenzutreten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.