969/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht

 

 

Trinkwasserversorger müssen die Konsumenten jährlich über die Trinkwasserqualität informieren. Laut österreichischer Trinkwasserverordnung müssen die Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Abnehmer zumindest einmal jährlich über die Ergebnisse der aktuellen Wasseruntersuchung wie beispielsweise den Nitrat- und Pestizidgehalt informieren. Die Informationen müssen den Konsumenten entweder mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden, etwa Gemeindezeitung, zukommen.

 

Diese Information erfolgt derzeit aber nur unzureichend, wie die Wiener Arbeiterkammer kritisiert. Weniger als ein Viertel der Gemeinden, die österreichweit befragt wurden, erfüllen demnach ihre Informationspflicht.

 

Wie die Arbeiterkammer in einer Erhebung bei 345 Gemeinden festgestellt hat, haben nur 145 Gemeinden (42%) überhaupt geantwortet, und davon hat nur knapp mehr als die Hälfte die Daten zur Trinkwasserqualität ordnungsgemäß veröffentlicht. Einigen Gemeinden war die Informationspflicht gar nicht bekannt.

 

Von den 145 Gemeinden, die der Arbeiterkammer geantwortet haben, veröffentlichen 64 die jeweiligen Untersuchungsergebnisse in der Gemeindezeitung, 16 informieren im Rahmen der Jahresabrechnung. Bei rund einem Drittel werden die Infos nur auf der Homepage oder durch Anschlag auf der Amtstafel angeboten.

 

Da nur bei rund 23% der Gemeinden davon ausgegangen werden kann, dass sie in Bezug auf die Trinkwasserqualität die betroffenen Konsumenten ordnungsgemäß informieren, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, die österreichischen Trinkwasserversorger umfassend über die jährliche Informationspflicht über die Trinkwasserqualität zu informieren und im Sinne der Konsumenten die Einhaltung und Erfüllung der Informationspflicht regelmäßig zu überprüfen. Ferner sind diese Informationen gesammelt auf einer eigenen Internetseite zu veröffentlichen und allen Konsumenten zugänglich zu machen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.