974/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten DDr. Königshofer, Ing. Höbart

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Schaffung eines Banken-Notfall-Fonds

 

 

Das weltweite Finanzdesaster hat gezeigt, dass Krisen, auch in diesen Ausmaßen, nicht vorherzusagen sind. Die Bewältigung anfallender Kosten stellt eine erhebliche Belastung für die betroffenen Volkswirtschaften dar. Um solche Schäden in Zukunft möglichst abzufedern, soll ein Banken-Notfall-Fonds eingerichtet werden, was auch der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, gegen Ende des letzten Jahres bereits angeregt hat. Die österreichische Variante sollte nach folgenden Kriterien gestaltet sein:

 

Zwei Promille der Bilanzsumme der jeweils vorangegangenen Geschäftsperiode soll von jeder in Österreich tätigen Bank jährlich in ihren eigenen Banken-Notfallfonds, der vom Finanzminister verwaltet und kontrolliert wird, eingezahlt werden.

 

Diese Einzahlungen wären als Aufwand zu verbuchen und somit gewinn- und steuermindernd für die Banken. Diese Beträge stünden auch auf den Cent genau fest, unabhängig davon, wie die Banken ihre Ertragssituation bilanztechnisch gestalten.

 

Dieser Betrag in Höhe von zwei Promille der letzten Bilanzsumme würde vom Finanzminister auf ein Festgeldkonto, lautend auf Republik Österreich „Notfall-Fonds-Bank XY“, bei eben dieser Bank einbezahlt und marktüblich verzinst werden (aktuell z.B. 1% per annum).

 

Damit stünde den Banken wiederum Einlagenkapital zur Verfügung, welches zur Kreditvergabe mit maximal zwei Prozent Margenaufschlag an österreichische Klein-, und Mittelbetriebe, sowie an Häuslbauer und Wohnungskäufer herangezogen werden sollte (aktuell z.B. 3% per annum). Dies würde einerseits die heimische Wirtschaft beleben und andererseits den Banken  entsprechende Erträge bringen.


 

Jede Bank hätte damit ihren eigenen Banken-Notfall-Fonds, der ihr zugeordnet und klar nach Zweck und Höhe definiert wäre und mit dem sie darüberhinaus zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft Kredite vergeben und damit noch eigene Gewinne erzielen könnte. Im Notfall würde der Fonds dennoch sofort zur Verfügung stehen.

 

Sollten demnach bei einer Bank schwerwiegende Probleme auftreten, siehe KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG, HGAA oder ÖVAG, dann könnte der Finanzminister nach Beschluss im Ministerrat den jeweiligen Banken-Notfall-Fonds in stimmberechtigtes Beteiligungs- oder Eigenkapital umwandeln.

 

Um einen solchen Problemfall in Hinkunft möglichst zu vermeiden, soll die Bankenaufsicht über OeNB und Finanzmarktaufsicht durch eine Spezialabteilung des Rechnungshofes kontrolliert werden, wobei die Plausibilität der Prüfberichte getestet und stichprobenartige Nachprüfungen wichtiger Teilbereiche – wie Kreditoblighi und  Wertpapierbestände – durchgeführt werden sollen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, welche die Schaffung eines Banken-Notfall-Fonds im oben beschriebenen Sinne vorsieht und die es auch einer neu zu schaffenden Spezialabteilung des österreichischen Rechnungshofes ermöglicht,  gegenständliche Prüfberichte von OeNB und FMA sowohl  schwerpunktmäßig als auch auf ihre Plausibilität hin zu kontrollieren.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.