977/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verbot für allfällige Nebenbeschäftigungen und Abhängigkeiten von Mitarbeitern der Austro Control

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage (3417/AB zu 3305/J) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nebenbeschäftigung von Mitarbeitern der Austro Control GesmbH hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie u.a. folgendes ausgeführt:

 

Im Bereich der Luftfahrtagentur der Austro Control GmbH haben vier Mitarbeiter/innen zur Aufrechterhaltung der erforderlichen fliegerischen Qualifikation Nebentätigkeiten bei Hubschrauber-Luftfahrtunternehmen gemeldet. Durch die zuständigen Abteilungsleiter/innen wurden unter Einbeziehung der Personalabteilung eingehende Prüfungen der gemeldeten Nebentätigkeiten auf mögliche Befangenheiten gemäß AVG durchgeführt.

 

Aus Sicht der unterfertigen Abgeordneten hat die Austro Control selbst für die entsprechende Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu sorgen und nicht (Privat)Unternehmen, deren Geschäftserfolg von Entscheidungen der Austro Control abhängig sind. – Auch, wenn das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie derzeit die Meinung vertritt, dass im Rahmen der Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen es im Interesse der Luftfahrtbehörden liegt, dass deren Mitarbeiter/innen zur Aufrechterhaltung ihrer fliegerischen Qualifikation Nebentätigkeiten bei Luftfahrtunternehmen ausüben.

 

Zumindest in einigen Fällen war bzw. ist es offensichtlich der Fall, dass Mitarbeiter mit der Begründung „Aufrechterhaltung ihrer fliegerischen Qualifikation“ Nebenbeschäftigungen bei Luftfahrtunternehmen ausüben. In der Praxis kommt es leider aber auch vor, dass Ausbildungen und Schulungen im Rahmen von Nebentätigkeiten überhaupt erst begonnen werden.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, für alle Mitarbeiter der Austro Control ein Verbot von Nebenbeschäftigungen und eine strikte Verhinderung von Abhängigkeiten von Unternehmen, die von der Austro Control geprüft werden, sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht