980/A XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Musiol, Brosz, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl I 127/2009, geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl I 127/2009, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl I 127/2009, wird geändert wie folgt:

 

Art 69 Abs 3 wird folgender Satz angefügt:

 

„Die Tagesordnungen der Sitzungen der Bundesregierung sowie die Beschlussprotokolle samt Vorträgen werden umgehend veröffentlicht.“

 

Begründung:

 

Die Bundesregierung trifft wesentliche Entscheidungen der Regierungspolitik. Das reicht von Regierungsvorlagen für Gesetze über Verordnungen, Programme und Pläne bis zu Einzelentscheidungen. Aus demokratiepolitischen Gründen ist eine frühzeitige Offenlegung, worüber die Bundesregierung beraten wird und welche Entscheidungen getroffen wurden, unerlässlich. Gemäß dem Antrag sind die Tagesordnungen gleichzeitig mit ihrer Übermittlung an die Ministerien zu veröffentlichen. Das Beschlussprotokoll samt den endgültigen Fassungen der Ministerratsvorträge sind jedenfalls noch am Sitzungstag zu veröffentlichen.  Bei der Veröffentlichung ist naturgemäß auf das Amtsgeheimnis gemäß Art 20 Abs 3 B-VG zu achten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.