988/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend wirksame Grenzwerte auf WHO-Niveau zum Schutz vor Fluglärm

 

 

 

 

 

Bereits die 2006 erfolgte Einfügung von §145b ins Luftfahrtgesetz und die entsprechenden Sonderregelung in §17 Abs 3 2.Satz UVP-Gesetz (BGBl I 149/2006) hatten eine einseitig luftfahrtsfreundliche und bürgerfeindliche Lösung für die Fluglärmproblematik im Zuge von Flughafen-Ausbauprojekten zum Ziel.

 

Die Grünen ebenso wie die in zahlreichen BürgerInneninitiativen und NGOs zusammen geschlossenen unzähligen Fluglärm-Betroffenen haben diese Gesetzesänderungen daher nach Kräften bekämpft und abgelehnt,

 

Leider verfolgen die Verantwortlichen im BMVIT auch unter geänderter politischer Verantwortlichkeit an der Ressortspitze diese bürgerfeindliche Linie weiter, wie der indiskutable Begutachtungsentwurf des BMVIT für eine Luftverkehr-Immissionsschutzverordnung kürzlich gezeigt hat. Weiterhin wird unter dem Titel eines angeblichen „Immissionsschutzes“, also Lärmschutzes, eifrig daran gearbeitet, gesundheitsschädigende Lärmsituationen zu legitimieren und großangelegten Flughafen-Ausbauten samt Kapazitätserweiterungen alle denkbaren lärmschutzbedingten Stolpersteine vorab aus dem Weg zu räumen.

 

So würde die Umsetzung des BMVIT-Verordnungsvorschlags beispielsweise wegen eines großzügigen „Irrelevanz-Kriteriums“ schon bei gleich lauten Flugzeugen wie derzeit an die 60% mehr Flugbewegungen auf einem ausgebauten Flughafen Wien-Schwechat zulassen, was die heute schon weithin untragbare Lärmsituation verschärfen statt entspannen würde und somit von jeder „Irrelevanz“ weit entfernt wäre.

 

Auch sind im Sinne des Gesundheitsschutzes fachlich völlig ungenügende Grenz-/Schwellenwertvorschläge enthalten, wie Grüne und Betroffene im Rahmen von Stellungnahmen im einzelnen ausgeführt haben.


Angesichts der hier insbesondere im BMVIT zu Tage tretenden Ignoranz gegenüber der Fluglärm-Problematik erscheint es nötig, an den verfassungsmäßig gebotenen Schutz der Gesundheit zu erinnern und ein grundlegendes Umdenken dringlich einzufordern!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung,  insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit dem die Sonderregelung für Flughäfen in § 17 Abs 3 2. Satz  sowie der bürgerInnenfeindliche §145b Luftfahrtgesetz rückgängig gemacht werden.

 

In eventu wird die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aufgefordert, wie in der Verordnungsermächtigung in § 145 b Luftfahrtgesetz vorgesehen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, eine Luftverkehrs-Immissionsschutzverordnung zu erlassen, die diesem Titel tatsächlich gerecht wird. Diese muss daher unabdingbar enthalten:

 

·        Fluglärm-Schwellenwerte, die mindestens nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft mit Lnight 40 dB und Lday 55 dB und Lmax night mit 60 dB laut WHO festgesetzt sind,

 

·        keinerlei Irrelevanzkriterium, d.h. ersatzlose Streichung des im Verordnungs-Entwurfs enthaltenen § 3 Abs. 3,

 

·        den Lärmpegeln sind a) nicht Jahresdurchschnitte, sondern Tagesdurchschnitte sowie b) nicht theoretische Berechnungen, sondern echte tägliche Messwerte zu Grunde zu legen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.