989/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vorteilscard im ÖBB-Postbus

 

 

Der Schweizer Öffentliche Verkehr mit seiner hohen Angebotsqualität und hohen öffentlichen Akzeptanz und Nutzung wird von VerkehrspolitikerInnen auch der Regierungsfraktionen zurecht oft als Vorbild zitiert. Um dem auch in der verkehrspolitischen Praxis gerecht zu werden, wäre die zügige Umsetzung von in der Schweiz anerkannten „Eckpfeilern“ dieser Erfolgsgeschichte auch in Österreich zielführend.

Wenngleich nicht alle Voraussetzungen eins zu eins vergleichbar und entsprechend auch nicht alle Elemente eins zu eins übertragbar sind, bestünde hier ein weites Feld für ambitionierte Maßnahmen, die den Fahrgäste das Umsteigen leicht machen, damit den Unternehmen dringend benötigte zusätzliche Einnahmen bringen und zugleich Umwelt und Klima entlasten helfen. Im Sinne der sozial – im Sinne leistbarer Mobilität für Alle – wie ökologisch gebotenen Offensivstrategie beim Öffentlichen Verkehr sollten entsprechende Schritte mit hoher Priorität geprüft und umgesetzt werden.

 

Ein wichtiges Element der „Öffi-Erfolgsgeschichte Schweiz“ sind attraktive und vor allem auch einfache, somit insgesamt niederschwellige tarifliche Angebote. So existiert in der Schweiz seit Jahrzehnten eine tariflich sehr interessante Jahreskarte für so gut wie alle öffentliche Verkehrsmittel („Generalabo“). Im Gegensatz dazu wurde die vor allem in den letzten beiden Nationalratswahlkämpfen wiederholt angekündigte „Österreich-Card“ auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Bisher gelten selbst die seit wenigen Jahren endlich verfügbaren ÖBB-Jahresnetzkarten nicht im ÖBB-eigenen Postbus, von anderen Verkehrsmitteln ganz zu schweigen.

Weiters ist es in der Schweiz selbstverständlich, dass der dortige Halbpreispass („Halbtax-Abo“) auf so gut wie allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt und nicht, wie unsere ÖBB-Vorteilscard, nicht einmal im ganzen ÖBB-Konzern, sondern nur im ÖBB-Schienenverkehr.

 

Da bedauerlicherweise offensichtlich nicht an eine baldige Umsetzung der „Österreich-Card“ gedacht ist, wäre es umso dringender, als Zwischenschritt zumindest den Geltungsbereich der ÖBB-Vorteilscard zu erweitern. Diese sollte zumindest auch in allen ÖBB-eigenen Postbussen gelten. Der ÖBB-Personenverkehr auf der Schiene und der Postbus sind nicht nur beide Teil des ÖBB-Konzerns, sondern sogar desselben Konzernteils (ÖBB-Personenverkehrs AG). Dennoch gilt die ÖBB-Vorteilscard bisher grundsätzlich nicht in Bussen, auch nicht in Schienennachfolge-Verkehren bei den zahlreichen von den ÖBB nicht mehr oder nur mehr in reduziertem Umfang im Schienenverkehr bedienten Strecken – mit Ausnahme der VorteilsCard senior und VorteilsCard Familie.


Da bei diesen Angeboten (VorteilsCard senior und VorteilsCard Familie) eine solche integrierte Lösung mittlerweile bereits möglich war, können einer generellen Lösung auch keine unüberwindlichen technischen oder systematischen Gründe entgegenstehen.

 

Für die derzeitigen und vor allem für bisher durch komplizierte Tarifstrukturen, den nötigen Kauf mehrerer Tickets etc abgeschreckte potenzielle Fahrgäste wäre die Geltung der ÖBB-Vorteilscard auch im ÖBB-Postbus eine wesentliche Verbesserung und Vereinfachung sowie ein Anreiz zum Umsteigen. Die somit erzielbaren Umsatz- und Ertragssteigerungen sollten eine Entscheidung für diese kundenfreundliche Weiterentwicklung noch leichter fallen lassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Erweiterung der Geltung der ÖBB-Vorteilscard auf die ÖBB-Postbusse voranzutreiben.

 

Dazu sollen im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der anstehenden Nahverkehrs-Reform die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Geltung der ÖBB-Vorteilscard auch in ÖBB-Postbussen geklärt werden. Dadurch und durch entsprechende Schritte als Eigentümervertreterin des Bundes soll für die raschestmögliche Umsetzung dieser sowohl für die Fahrgäste und das Unternehmen als auch für Umwelt- und Klimaschutz vorteilhaften Lösung gesorgt werden.

 

Falls eine Umsetzung bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 nicht erfolgt, wird die Bundesministerin um einen Bericht an den Nationalrat über die Gründe und die vorgesehenen weiteren Schritte bis spätestens Ende 2010 ersucht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.