995/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmen im Bereich der Pflegefreistellung

 

 

Im § 16 des UrlG und im § 8 Abs. 3 AnG sowie subsidiär im § 1154 b Abs. 5 ABGB ist die Pflegefreistellung (oft irrtümlich auch als Pflegeurlaub bezeichnet) geregelt. Die Pflegefreistellung umfasst in der Regel eine Woche pro Kalenderjahr, in besonderen Fällen zwei Wochen.

Unberücksichtigt bleibt der Umstand, ob in einem Haushalt ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind. Gerade in Zeiten, wo Mehrkinderfamilien besonders zu fördern sind, erscheint eine zusätzliche Staffelung nach der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder von Nöten.

Weiters ist der Anspruch auf Pflegefreistellung auf im gemeinsamen Haushalt lebende Personen beschränkt, was zu unbilligen Härten gerade für alleinerziehende Eltern führt, die im Gegensatz zu verheirateten Paaren bei der Inanspruchnahme der Pflegefreistellung im Nachteil sind, selbst wenn sie mit dem Kindesvater bzw. der Kindesmutter in gutem Einvernehmen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für Mehrkinderfamilien die Möglichkeit von zusätzlichen Pflegefreistellungen und auch für den Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, einen Anspruch auf Pflegefreistellung vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.