997/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Hubschrauberrettung im Bundesland Salzburg

 

 

Aufgrund geänderter Betriebsvorschriften für gewerbliche Hubschraubertransporte werden seit 1. Jänner 2010 neue Anforderungen an im Rettungs- und Ambulanzflugbetrieb eingesetzte Hubschrauber gestellt.

 

Dadurch in Zusammenhang stehende Probleme waren bereits Monate vor Inkrafttreten dieser Bestimmung bekannt. So war bereits seit Mitte November 2009 bekannt, dass schwere verfassungs- und EU-wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung bestehen. Dennoch hat das BMVIT an dieser Bestimmung festgehalten.

 

In Vollzug dieser Bestimmung hat die Austro Control nun ohne dass bisher eine sachliche Begründung hierfür genannt worden wäre, den Katalog der Optionen, die § 3 Abs 2 AOCV bietet, just um jene Option erweitert, unter die die Flotte des Christophorus Flugrettungsvereins und seiner Partnerfirmen bzw. das von diesen eingesetzte Hubschraubermodell EC 135 fallen, die anderen, zumindest gleichwertigen Optionen laut Katalog der EASA jedoch unberücksichtigt gelassen, sodass nach Ansicht der Austro Control, die diese auch medial und an die Rettungsleitstellen, die Seilbahnwirtschaft usw. kommuniziert hat, die Betreiber der nach dem Katalog der EASA gleichermaßen die Kategorie A Kriterien erfüllenden Hubschraubertypen vom Rettungs- und Ambulanzflugbetrieb, insbesondere jene der Heli-Austria, ausgeschlossen sind. Dies obwohl die EASA in einem Schreiben vom 15.12.2009 die Entsprechung der Kategorie A Kriterien für die von Heli-Austria verwendete AS 355 und die von der Schenk Air verwendete A 109 E noch ausdrücklich bescheinigt.

 

Infolge dieses offenbar willkürlichen, gleichheitswidrigen und EU-wettbewerbswidrigen Ausschlusses dieser Hubschraubertypen bzw. ihrer Betreiber kommen auf den Bund Amtshaftungsansprüche in Millionenhöhe zu. Zudem haben sich neben einem betroffenen Betreiber sogar die Spitzen der Salzburger Landesregierung, die sich im Zuge der Bemühungen um die Arbeitsplätze eingehend über die Sachlage informiert und sich direkt einen Eindruck von der Handlungsweise und vom Begründungsstand seitens der Austro Control machen konnten, über Parteigrenzen hinweg veranlasst gesehen, Strafanzeige wegen Verdachts des schweren Amtsmissbrauchs zu erstatten, zumal auch erhebliche Bedenken gegen die Unbefangenheit der bei der Austro Control maßgeblich handelnden Personen entstanden sind, denen nicht Rechnung getragen wurde. Auch wird durch diesen Eingriff in den Wettbewerb ein Monopol geschaffen, das den Steuerzahler teuer zu stehen kommen und die vorerst in den Bundesländern Tirol und Salzburg geplanten Ausschreibungen für einen flächendeckenden Rettungsflugbetrieb mangels alternativer Anbieter ad absurdum führen wird.

 

Bereits am 30.11.2009 hat die Heli-Austria der Austro Control mitgeteilt, dass sie ihre Hubschrauber der Type AS 355 auf den neuesten Stand laut EASA-Musterkennblatt vom 10.11.2009 aufgerüstet habe und um bescheidmäßige Feststellung ersuche, dass die Hubschrauber ab 1.1.2010 im Rettungsflugbetrieb verwendet werden dürfen. Die Austro Control verweigert einen derartigen Bescheid und weist nicht einmal den Antrag als unzulässig zurück.

 

Die Vorfälle rund um das Flugverbot für die Firma Heli Austria GmbH, welches seit 1. Jänner 2010 in Kraft ist, war auch Thema im Salzburger Landtag und hat dort nach einhelliger Kritik an der Vorgangsweise der Austro Control und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zur einstimmigen Annahme eines Antrages geführt, mit dem die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie  dringend ersucht wird, den Einsatz der Hubschrauber der Heli Austria GmbH in St. Johann im Pongau bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für Ambulanz- und Rettungsflüge sicherzustellen.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, das Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der Austro Control GmbH in der Form wahrzunehmen, dass die Hubschrauber der Firma Heli Austria GmbH in St. Johann im Pongau bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für Ambulanz- und Rettungsflüge eingesetzt werden dürfen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.