1004/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Bankensonderabgabe

 

Die Pleite einer der größten Investmentbanken der Welt, dem amerikanischen Bankhaus „Lehmann Brothers“, am 15. September 2008, brachte das Weltfinanzsystem an den Rand des völligen Zusammenbruchs. Noch nie dagewesene staatliche Bankenrettungspakete in der Höhe hunderter Milliarden Dollar verhinderten knapp den Kollaps.

 

Doch knapp ein Jahr nach diesem Banken-Super-GAU wird von den heimischen Banken munter weiter gezockt. Der Roulette-Tisch des internationalen Kasino-Kapitalismus hat wieder geöffnet. Mittendrin unsere unbedarften, hoch bezahlten Möchtegern-Spekulanten, die mit ihrem Größenwahn die österreichische Bankenlandschaft fast in den Ruin gezockt haben.

 

Während also bei den Banken alles so weiter läuft, als wäre nichts geschehen und bereits munter wieder Bonuszahlungen in Millionenhöhe in die Taschen der Manager fließen, drücken sich die Regierungen in London, Wien und anderswo vor der entscheidenden Frage: Wer zahlt die Rechnung für die Bankenrettung, die von skrupellosen und überschießend agierenden Bankmanagern verursacht wurde?

 

Gegen alle Tatsachen versuchten die österreichischen Bankmanager nach dem 15. September 2008 die falsche Vorstellung zu verbreiten, dass die amerikanischen Banken und die US-Regierung für die Schieflage der österreichischen Banken verantwortlich seien und sie selbst niemals an spekulativen Geschäften beteiligt gewesen wären. Tatsache ist aber, dass die Pleite von Lehman nicht das Geringste mit der größten heimischen Bankenkrise der Geschichte zu tun hat.

 

Auslöser der Österreichischen Bankenkrise waren die hochriskanten und spekulativen Geschäfte in Osteuropa, die unsere Großbanken schon Jahre zuvor in Schieflage gebracht haben. Die Lehmann-Pleite war hier nur eine allzu willkommene Ausrede.


Die Staatsgarantien und Beihilfen für die heimischen Banken betragen mittlerweile rund 34,8 Milliarden Euro. Die Notverstaatlichung der Kommunalkredit und der Hypo Alpe Adria zeigt exemplarisch das Unvermögen der heimischen Bankmanagerelite.

 

Die FPÖ fordert, dass mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der selbst verschuldeten Bankenkrise endlich die naheliegenden Konsequenzen gezogen werden: Banken müssen eine Solidarabgabe zahlen. Denn die Rechnung sollen gefälligst diejenigen zahlen, die diese Krise verschuldet und jahrelang vom EU-Osterweiterungswahn und spekulativen Exzessen profitiert haben, wie etwa die Raiffeisen International.

 

Gerechte Steuern sind solche, die den Kreis der Verursacher so treffen, dass diese dem Staat Aufwendungen ersetzen, die ihm durch diese Abgabepflichtigen erwachsen sind. Diese erste Maxime einer fairen Besteuerung hat jedenfalls immer dann zu gelten, wenn nicht soziale Notwendigkeiten geboten sind, was bei Geldinstituten unzweifelhaft auszuschließen ist.

 

Da der Staat durch die Bereitstellung von Mitteln bereits alle Sanierungsvoraussetzungen geleistet hat, ist es nur gerecht eine Abgabe für die Banken einzuführen. Der Gewinn ist ein untauglicher Ansatz für eine Abgabe. Das gleiche gilt für das Eigenkapital, zumal dieses als Bemessungsgrundlage für eine Abgabe dann erst recht untauglich ist, wenn es durch erlittene Schäden abgesunken (wie im Fall der Hypo Alpe Adria Bank geschehen) ist und somit zu einem geringeren Abgabenaufkommen führen würde.

 

Eine Bemessungsgrundlage zu finden, die der tatsächlichen Größe der risikoreichen Veranlagungen tatsächlich nahe kommt, ist eine schwierige Problemstellung. Die fairste Bemessungsgrundlage ist aus Sicht der FPÖ die Größe eines Geldinstitutes – sprich die Bilanzsumme - da ein faktischer Bezug zum Verursacherprinzip vorhanden ist. Denn es waren und sind die Großbanken, die mit ihrem Engagement in Osteuropa die Krise ausgelöst haben und nicht die kleinen Regionalbanken. So mussten von den acht größten heimischen Banken bereits zwei, nämlich die Hypo Alpe Adria Bank und die Kommunalkredit, notverstaatlicht werden.

 

Daher sollen jene Banken, deren konsolidierte Bilanz geringer als 30 Mrd. Euro ist, von der Abgabe ausgenommen sein.

 

Die FPÖ schlägt daher vor, dass ab 1. Juli 2010 für mindestens zehn Jahre, eine verpflichtende Sonderabgabe, in Höhe von jährlich 0,1 Prozent der Bilanzsumme eingeführt wird. Die durch die vorgeschlagene Bankensolidarabgabe bewirkten finanziellen Auswirkungen der Einnahmen auf den Bundeshaushalt werden auf über 700 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für Finanzinstitute, deren konsolidierte Bilanz jährlich zumindest 30 Milliarden Euro ausweist, ab 1. Juli 2010 eine verpflichtende Sonderabgabe in der Höhe von 0,1 Prozent der Bilanzsumme des jeweiligen Finanzinstitutes, eingeführt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.