1005/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Nachhaltige Finanzierung der Grundlagenforschung an den Universitäten

 

 

Die Ankündigung der Bundesregierung die Forschungsprämie von acht auf zwölf Prozent zu erhöhen würde nach Meinung der Österreichischen Universitätenkonferenz, angesichts der dafür nötigen dreistelligen Millionensumme, eine Schieflage im Verhältnis zwischen angewandter Forschung und Grundlagenforschung nach sich ziehen.

Präsident Rektor Hans Sünkel befürchtet dabei, dass bei einer Akzentverschiebung zu Gunsten der Unternehmensforschung die Grundlagenforschung an den Universitäten, als „Quelle der Innovation“, aus dem Blickfeld gerät.

 

Um eine Entwicklung dieser Art hintan zu halten ist eine finanzielle Absicherung der Grundlagenforschung an den Universitäten erforderlich, damit auch hier langfristige Planungen erfolgen können.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Finanzierung der Grundlagenforschung an den Universitäten nachhaltig – zumindest jeweils für die kommenden drei Jahre - sichergestellt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

Wien, am 24. Februar 2010