1010/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Bucher, Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verwertung illegal beschaffter Daten durch die Republik Österreich“

 

Anlässlich der Diskussion um den Ankauf illegal erworbener Daten betreffend deutsche und österreichische Abgabepflichtige durch Deutschland und die mögliche Verwertung dieser Daten durch die Republik Österreich ist primär festzustellen, dass Steuerbetrug und Steuerhinterziehung  nicht akzeptabel und nicht zu tolerieren sind.

 

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass die Vorgangsweise des Ankaufs bzw. der Verwertung illegal erworbener Daten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union möglicherweise unvereinbar ist.  Ein Verstoß gegen Unionsrecht ist nicht ausgeschlossen.

 

Abgesehen von diesem rechtlich relevanten Aspekt hat sich Österreich an rechtsstaatliche Grundwerte zu halten und nicht Verhaltensweisen zu setzen, die einen kriminellen Markt für illegal erworbene Daten ermöglicht und kriminellen Datenhandel forciert. Die Republik darf sich nicht in die Nähe des Tatbestandes der Anstiftung zu strafrechtlichen Tatbeständen wie beispielsweise des widerrechtlichen Zugriffes auf ein Computersystem begeben. Dies wäre ein fatales Signal betreffend die Vorbildwirkung der Republik Österreich und würde das Vertrauen der Bürger nachhaltig schädigen.

 

 

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass der Ankauf und die Verwertung illegal erworbener personenbezogener Daten untersagt und ausreichend sanktioniert wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss beantragt.

 

Wien, am 24.02.2010