1015/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Bericht der Bundesregierung betreffend die Nichterfüllung von Anregungen des Rechnungshofes
Der Rechnungshof ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates und prüft die finanziell wirksame Tätigkeit des Staates nach den Prüfungsmaßstäben Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit. Im Jahr 2009 legte der Rechnungshof dem Nationalrat insgesamt 13 Berichte mit 106 Beiträgen vor. Der erste Bericht enthielt 52 Wiedervorlagen. Zusätzlich veröffentlichte der Rechnungshof den EU-Finanzbericht 2008.
In seinen jeweiligen Schlussbemerkungen zu den einzelnen Prüfungen gibt der Rechnungshof zusammenfassende Empfehlungen ab, in welcher Weise die geprüften Stellen künftig effizienter, kostensparender und wirtschaftlicher arbeiten können. Es kommt aber immer häufiger vor, dass die Bundesregierung sowie die Verantwortlichen der geprüften Stellen den Empfehlungen des Rechungshofes in keinster Weise nähertreten, wie der Rechnungshof im Zuge von Follow-up-Überprüfungen immer wieder feststellen muss.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, künftig einen jährlichen Bericht betreffend die Gründe für das Nichtnachkommen der Anregungen des Rechnungshofes vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Rechnungshofausschuss ersucht.