1038/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag

 

 

EURATOM, auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet wurde gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957 (in Kraft seit dem 1.1.1958) begründet. Gemeinsam bilden die drei Verträge die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), heute Europäische Union (EU). Ziel von EURATOM ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche Forschungen. Der Atomwirtschaft werden mit dem EURATOM-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Nach dem EU-Vertrag ist "die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt".[1]

 

EURATOM finanziert die EU-Atomforschung und hat Milliarden von Euro als Kredite für die Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken vergeben. Für die Euratom-Programme sind im Zeitraum von 2007-2013 insgesamt 4,1 Milliarden Euro im EU-Budget reserviert. Dieser Budgetbeschluss wurde mit der Zustimmung der österreichischen Bundesregierung gefasst. In den vergangenen 30 Jahren hat die Atomforschung mehr als 60 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen erhalten. Österreich zahlt seit dem EU-Beitritt mit bei Euratom – 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr.

 

Atomkraft ist nicht zukunftsfähig

Atomkraft ist lebensgefährlich, schützt das Klima nicht, ist unbezahlbar teuer und erzeugt Atommüll ohne Ende, für den es weltweit kein einziges sicheres Endlager gibt. Das ist die durch Fakten belegte Realität. 

 

Atomkraft ist nicht zukunftsfähig. Wer weiterhin Milliarden in die Atomenergie pumpen will verhindert damit den Ausbau von Ökoenergien, weil dafür kein Geld übrig bleibt. Die derzeitige Aufteilung der Forschungsmittel zwischen nuklearem und nicht-nuklearem (v.a. erneuerbare Energien) Bereich ist eklatant einseitig zu Gunsten der Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der Atomindustrie zu beenden.


Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht

Alle Bemühungen, den EURATOM-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche Förderung der Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind gescheitert und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben. Österreich nimmt seit Jahren eine passive Position in der EURATOM-Frage ein. Eine offensives Auftreten gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur Entwicklung neuer Nuklearreaktoren lässt die Bundesregierung vermissen. Die Möglichkeit eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die Einstimmigkeit erfordern (z.B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.

 

 

Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung

Österreich muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen. Dazu gibt es jetzt keine Alternative mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist für Österreich rechtlich möglich, ohne aus der Europäischen Union auszusteigen (Vergl. Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof. Dr. Wegener, 2007).

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag rechtlich vorzubereiten und schnellstmöglich zu vollziehen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.

 



[1] EURATOM-Vertrag, Präambel