1041/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Psychotherapie für Opfer sexuellen Missbrauchs

 

 

Laut dem Bundesverband für Psychotherapie müssen derzeit (auch( Missbrauchsopfer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um zu einer Therapie zu kommen. Oft werden sie auch nicht als Opfer anerkannt.

 

Etwa 9% der Mädchen und 3,5% der Buben sind von mittelschwerem bis schwerem sexuellen Missbrauch betroffen. Weitet man die Definition des Begriffes "sexueller Missbrauch" auf minderschwere, unangenehme, sexuelle Erlebnisse aus, dann muss sogar davon ausgegangen werden, dass jedes vierte Mädchen und jeder zwölfte Junge bis zum 16. Lebensjahr missbräuchliche Erfahrungen machen muss.

 
20 % der Missbrauchsopfer weisen auch noch im Erwachsenenalter schwere Folgeschäden wie Depressionen, niedrigen Selbstwert, vielfältige psychosomatische Beschwerden, unspezifische und spezifische Ängste, dissoziative Zustände, psychotische Erkrankungen, zwanghaftes Verhalten, Schuldgefühle, Misstrauen und Beziehungsschwierigkeiten, Selbstverletzungen bzw. Suizidgefährdung auf, die mit massiven Beeinträchtigungen und Einschränkungen im gesamten Lebensvollzug einhergehen. Erwachsene Opfer sexuellen Missbrauchs sind besonders auch in ihrer Sexualität betroffen: Sie verhalten sich entweder aversiv und leiden an sexuellen Funktionsstörungen oder sie sind gefährdet, an Missbrauchsfantasien zu leiden oder erneut Opfer sexueller Ausbeutung und sexualisierter Beziehungen zu werden.
 
Die Auswirkungen einer sexuellen Missbrauchserfahrung sind sehr individuell. Viele Betroffene können ohne professionelle Hilfe die Missbrauchserfahrung nicht überwinden. Rasche und leistbare Psychotherapie-Plätze sind daher dringend erforderlich. 
 
Die Kassen sind seit 1992 per Gesetz verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung zu finanzieren. Bis heute müssen jedoch die Patienten tief in die eigenen Taschen greifen und/oder sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um psychotherapeutisch behandelt zu werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Missbrauchsopfer künftig unverzüglich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Die Kosten dieser Therapie sind über den Regressweg von den Tätern zu tragen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.