1044/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend mehrjährige Förderungsverträge für Frauenhäuser und Sozialvereine

 

 

Frauenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben in Österreich. Sie tragen dazu bei, dass Frauen, vor allem aus schwächeren sozialen Schichten in unserem Land, ihre oftmals schwierige Lebenssituation bewältigen können.

Trotz ihrer Leistungen für die Allgemeinheit, werden diesen Einrichtungen seitens der Bundesregierung teilweise unnötige Hürden in den Weg gelegt: So müssen besagte Institutionen jedes Jahr aufs Neue um finanzielle Unterstützung durch die Republik ansuchen. Da das unumgängliche rechtliche Prüfverfahren zu einem Förderansuchen viel Zeit in Anspruch nimmt und zudem eine Förderung bzw. die Förderungshöhe nicht garantiert sind, ist es für die Vereine unmöglich, längerfristige Haushaltspläne zu erstellen. Dieser Umstand erschwert die Arbeit der Frauenhäuser erheblich.

Wie sich die derzeitige, unbefriedigende Situation auswirken kann, zeigt das Beispiel des Frauenhauses Hallein, das Ende des Jahres 2010 geschlossen werden soll. Die Begründung bekräftigt einen Umstieg auf langfristige Förderungsverträge: Das Budget für Frauenhäuser wurde aufgrund der Wirtschaftskrise gekürzt und so wird ein Frauenhaus einfach geschlossen. Dass dieses Frauenhaus jedoch in den vergangenen Jahren einen enormen Zulauf hatte und fast durchgehend voll belegt ist, beeinflusste die Entscheidung offenbar nicht. Sowohl die betroffenen Frauen, als auch die beschäftigten Sozialarbeiter werden vor den Kopf gestoßen und müssen binnen kürzester Zeit eine Alternative zum Frauenhaus Hallein finden.

So wie dem Frauenhaus in Hallein kann es in absehbarer Zeit vielen Einrichtungen in Österreich gehen. Um dem entgegenzuwirken, ist es unumgänglich, diesen Einrichtungen finanzielle Stabilität zu gewährleisten, denn gerade in Zeiten der Krise wird die Nachfrage nach solchen sozialen Strukturen noch steigen. Der Sozialstaat muss hier handeln!

Bisher variieren die Förderungen teils erheblich. So erhielten etwa „private Institutionen“ im Frauenbereich im Jahr 2007 knapp 4 Mio. Euro, im Jahr 2008 4,65 Mio. Euro an Förderungen. Solche Schwankungen können aber auch in die umgekehrte Richtung erfolgen. Mit einem längerfristigen Vertrag, der die Förderung für einen periodischen Zeitraum sicherstellt, könnte den – derzeit noch 30 – Frauenhäusern mehr Stabilität geboten werden. So wären diese in der Lage, einen langfristigen Finanzplan zu erstellen und müssten nicht jedes Jahr zittern, ob ihnen die staatliche Hilfe, die für ihr Überleben unverzichtbar ist, erneut gewährt wird.

Im Zuge der Budgeterstellung muss zudem auch darauf geachtet werden, dass die Förderungen für die Frauenhäuser nicht gekürzt werden. Der Notwendigkeit dieser Einrichtungen muss vermehrt Beachtung geschenkt werden!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst, wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die Rahmenbedingungen für langfristige Förderungsverträge über fünf Jahre für die österreichischen Frauenhäuser zu schaffen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss