1048/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

betreffend Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

„Kein Tropfen steirische Milch in Prolactal Bauernquargel“ stellt die steirische Landwirtschaftskammer in ihrer Presseaussendung im Februar 2010 zum bekannt gewordenen Listerien-Skandal unmissverständlich klar, dass in den von der Firma Prolactal hergestellten „Hartberger Bauernquargel-Sorten“ (Sauermilchkäse) kein Tropfen steirische Milch verarbeitet wurde und bezeichnet diesen Umstand als irreführende Kennzeichnung und als Skandal.

 

Österreich ist mit dem Beitritt zur EU sowohl dem freien innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU als auch der, von Seiten des BZÖ massiv kritisierten globalisierten Agrarpolitik und Agrar-Förderpolitik die den Transport von Rohstoffen und Waren kreuz und quer durch Europa erfordert ausgesetzt. Dazu kommen noch zwischen der EU und der WTO geschlossene Handelsabkommen mit einer internationalen Handelspolitik die Waren und Lebensmittel sowie Lebensmittelbestandteile aus allen Teilen der Welt - unabhängig jedes Umweltgedankens - Realität in unseren Verkaufsregalen werden lässt.

 

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union - bezogen auf den aktuellen Listerien-Skandal - auf nationaler Ebene weder in der Lage den Begriff „Bauern“ noch den Begriff „Quargel“ oder den Ort an dem ein Erzeugnis produziert wird in irgendeiner Form für einen bestimmten Produzentenkreis zu schützen oder beschränkt zugänglich zu machen. Weiters ist Österreich nicht in der Lage den innergemeinschaftlichen Warenverkehr oder den Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten zu verhindert oder einzuschränken, wenn dies auf der Basis rechtswirksamer Verträger basiert.

Das bedeutet, dass ein Lebensmittel in einem Land produziert, im nächsten weiterverarbeitet und im dritten zu einem verkaufsfertigen Produkt endverarbeitet wird ohne dass der Konsument oder die Konsumentin diese Wege nachvollziehen kann.

 

Die einzige Möglichkeit, um den Österreicherinnen und Österreichern zumindest eine minimale Form der Hilfestellung bei der Auswahl ihrer Lebensmittel im Verkaufsregal zu geben ist daher einer verpflichtende Herkunftskennzeichnung der, mit dem größten Gewichtsanteil deklarierten Zutat eines Lebensmittels - oder der Zutaten eines Lebensmittels, die gemeinsam mindestens 80 Prozent des Produktes ausmachen, wenn es sich um mehrere Zutaten handelt.

 

Gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 i.d.G. Fassung sind die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) die bei der Herstellung einer Ware verwendet werden und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden sind, ist in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung zu deklarieren. Dieser Deklaration der Herkunft ist demnach im Verzeichnis der Zutaten ihre Herkunftsbezeichnung beizufügen.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der mit dem größten Gewichtsanteil deklarierten Zutaten eines Lebensmittels bis zu mindestens 80 Prozent des Produktes umzusetzen sowie sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende europaweite verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

Wien, am 24. März 2010