1049/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Grosz, Schenk, List
Kollegin und Kollegen
betreffend Wiederherstellung der absoluten Nulltoleranz für Listerien in Lebensmitteln
Bis zum Jahr 2004 galt in Österreich die vollkommene Nulltoleranz für Listeren sowohl im Betrieb als auch im Handel. Die Umsetzung der Richtlinie EG/2073 ab 2005 brachte nun eine Aufweichung der exzellenten österreichischen Hygienebestimmungen mit sich, dass jetzt im Handel maximal 100 Keime pro Gramm des Produktes vorhanden sein dürfen.
Eine tödliche und gefährliche Aufweichung wie der aktuelle Fall beweist, noch dazu, da jetzt wohl mit aller Nachdrücklichkeit medizinisch festgestellt wurde, dass ältere Menschen auch innerhalb dieses Toleranzbereiches eine hoch gefährdete Risikogruppe darstellen und immer ein hohes Risiko für eine Erkrankung aufweisen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Wiederherstellung der absoluten Nulltoleranz für Listerien in österreichischen Lebensmitteln umgehend umzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 24. März 2010