1049/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Grosz, Schenk, List

Kollegin und Kollegen

betreffend Wiederherstellung der absoluten Nulltoleranz für Listerien in Lebensmitteln

 

Der Befall von Sauermilchkäse der Firma Prolactal mit Listerien hat gezeigt, dass die seit 2005 bestehende Möglichkeit, eine Toleranzgrenze für Listerien außerhalb des Betriebes also im Handel zuzulassen, lediglich dazu geführt hat, dass Betriebe wieder bereit sind  unhygienischere Betriebsverhältnisse in Kauf zu nehmen und auch absichtlich Missbrauch betrieben wird.

Bis zum Jahr 2004 galt in Österreich die vollkommene Nulltoleranz für Listeren sowohl im Betrieb als auch im Handel. Die Umsetzung der Richtlinie EG/2073 ab 2005 brachte nun eine Aufweichung der exzellenten österreichischen Hygienebestimmungen mit sich, dass jetzt im Handel maximal 100 Keime pro Gramm des Produktes vorhanden sein dürfen.

Eine tödliche und gefährliche Aufweichung wie der aktuelle Fall beweist, noch dazu, da jetzt wohl mit aller Nachdrücklichkeit medizinisch festgestellt wurde, dass ältere Menschen auch innerhalb dieses Toleranzbereiches eine hoch gefährdete Risikogruppe darstellen und immer ein hohes Risiko für eine Erkrankung aufweisen.  

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die Wiederherstellung der absoluten Nulltoleranz für Listerien in österreichischen Lebensmitteln umgehend umzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 24. März 2010