1055/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ganzjährige Nutzungsmöglichkeit des Treppelweges für Radfahrer

 

 

Der Donau-Radweg von Passau bis Hainburg ist die meistbefahrensten Radfahrerstrecke Österreichs und hat dem Tourismus in dieser Region Österreichs zu neuem Aufschwung verholfen. 320 dieses insgesamt 322 Kilometer langen Donau-Radweges sind Treppelwege.

Ein Radfahrer hat nach einem Sturz auf einer Eisplatte am Donauufer in Steyregg im Jänner 2008 den Eigentümer verklagt. In erster Instanz wurde der Beklagte freigesprochen. Der Kläger hat gegen das Urteil berufen. Das Verfahren ist noch im Laufen.

Nunmehr plant die via donau auf 80 von 130 der via donau gehörenden Uferkilometern den Radverkehr in den Wintermonaten, d.h. von 1. November bis 31. März, auf ihren Treppelwegen zu verbieten, um aufgrund des fehlenden Winterdienstes und dadurch drohenden Unfällen in Zukunft Haftungsklagen zu verhindern. Die geplante Wintersperre erstreckt sich auf den beschilderten Donau-Radweg an beiden Ufern. Die Straßen landeinwärts sind nicht betroffen.

Eine Novelle der Wasserstraßenverkehrsordnung soll dabei offensichtlich das Haftungsthema ein für alle Mal beenden: Laut via donau soll in den Wintermonaten das Radfahren auf den Treppelwegen verboten werden. Wer sich nicht daran hält, kann künftig bei Unfällen die via donau nicht haftbar machen. Vielmehr drohen bei Missachtung des Fahrverbotes Strafen, die von der Schifffahrtsbehörde und der Polizei verhängt werden können.

Das kürzlich von Wirtschaftsminister Mitterlehner dem parlamentarischen Tourismusausschuss vorgelegte Tourismus-Strategie-Papier enthält unter anderem auch den Donau-Radtourismus als wesentlichen Eckpfeiler dieser Strategie.
Ein Fahrverbot am Donau-Radweg ist daher kontraproduktiv; daher sollte eine Lösung gefunden werden, die einerseits kein Fahrverbot vorsieht und andererseits die Haftung der Eigentümer und Wegeerhalter bei Unfällen ausschließt. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, eine Novelle der Wasserstraßenverkehrsordnung vorzulegen, die im Winter die Nutzung der Treppelwege für Radfahrer auf eigene Gefahr vorsieht.“
 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Tourismusausschuss ersucht.