1063/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbotes in den Räumen der Gastronomie

Durch die Forschungsarbeit der letzten Jahrzehnte ist der Zusammenhang zwischen Rauchen und zahlreichen Krankheiten unleugbar belegt worden, ebenso wie er sich für das Passivrauchen erhärtet. Rund ein Drittel aller Krebserkrankungen in den Industrieländern sind It. einer Aussendung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger anlässlich des Weltkrebstages auf das Rauchen zurückzuführen. Auch die dadurch verursachten Kosten für die Gesellschaft werden immer präziser untersucht und man kann von einem Anteil von 4-8 Prozent an den Gesundheitsausgaben ausgehen.

Österreich hat im OECD-Vergleich (OECD-Studie Society at a Glance 2009) bei den 15­ jährigen die höchste Raucherquote (24 % bei den Burschen und 30 % bei den Mädchen) und ein besonders frühes Raucheinstiegsalter von 11 Jahren.

Zum internationalen Vergleich von Politikmaßnahmen zur Tabakprävention europäischer Länder wurde von führenden Experten eine Rangliste der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen erstellt. 28 europäische Länder wurden 2004 und 2005 gereiht und in beiden Reihungen liegt Österreich am Ende des Feldes: nur Lettland, Rumänien und Luxemburg erreichten weniger Punkte. 2007 fiel Österreich schließlich bei der Reihung von 30 Ländern auf den letzten Platz zurück, da die oben genannten Länder inzwischen ihre Tabakgesetze novellierten. Dagegen hat das wegen Ausnahmeregelungen und fehlenden Sanktionsmaßnahmen zahnlose österreichische Tabakgesetz den Anschluss an den internationalen und europäischen Fortschritt verloren.

Es ist erwiesen, dass preisbezogene Maßnahmen und Rauchverbote an öffentlichen Orten die größte Wirkung in der Bekämpfung der Schädigungen durch Tabakkonsum entfalten. Rauchverbote stellen - neben dem Anreiz für Raucher zu geringerem Konsum – die wirksamste Möglichkeit dar, Nichtraucher direkt vor Belastungen durch Passivrauch zu schützen. Es mehren sich daher Initiativen überstaatlicher Institutionen wie der WHO oder der EU für umfassendere bzw. wirkungsvollere Regelungen zu Rauchverboten.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jänner 2007 ein Green Paper, in dem mögliche Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und verschiedene Verwirklichungsmöglichkeiten besprochen werden, wobei von der Kommission ein gesetzliches Rauchverbot an öffentlichen Orten präferiert wird. Gleichzeitig steigt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für Rauchverbote. In einer aktuellen Online-Befragung sprachen sich 55 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen für ein generelles Rauchverbot in Lokalen aus. Nur 20 Prozent der Befragten erachten die derzeitige Form des Nichtraucherschutzes als wirklich sinnvoll.

Die derzeitige Regelung ist eine typisch „österreichische Nicht-Lösung". Die Definition der verschiedenen Lokaltypen und ihre Verpflichtung zum Nichtraucherschutz sind schwammig formuliert. Die zu schaffende räumliche Trennungen in Raucher- und Nichtraucherbereiche in Einraumlokalen über 49 m2 stellen die Gastronomen vor große finanzielle Herausforderungen und auch danach ist eine ausreichende Luftqualität nicht zu erwarten.

 

Für die Beschäftigen wurden zwar kollektivvertragliche Vereinbarungen bezüglich Kündigung wegen Passivrauchens ausgehandelt, ein tatsächlicher Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gilt aber weiterhin nicht für Beschäftigte in der Gastronomie. Die Befürchtungen von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung einer rauchfreien Gastronomie haben sich nicht bewahrheitet. Geringe Umsatzrückgänge waren nur vorübergehend und bei den meisten gar nicht zu beobachten.

Lt. Untersuchungen in Irland, Schottland und Kanada haben von Verboten Betroffene nach rund zwei Jahren auch im eigenen Haushalt oder sogar ganz das Rauchen aufgegeben. Und in Spanien, das als Vorbild für Österreich galt („Spanische Lösung") plant die Regierung jetzt nach dem Anstieg des Tabakkonsums zwischen 2006 und 2008 um 1,3 % ebenfalls ein generelles Rauchverbot in allen geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen. Generell kann der Trend beobachtet werden, dass schwächere Regelungen wie in Finnland oder freiwillige Vereinbarungen wie in Deutschland oder England, in strengere Gesetze um gewandelt werden.

Es wäre daher höchst an der Zeit, dass auch in Österreich im Bereich der Tabakprävention entsprechende und effektive Maßnahmen gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 19.5.2010 eine Novelle des Tabakgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die in den Räumen der Gastronomie ein generelles Rauchverbot vorsieht.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt