1064/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Huber

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Dringlichkeit der Wahrnehmung der Koordinierungsfunktion des Landwirtschaftsministers in der Einheitswertfrage

 

Der Verfassungsgerichtshof hat die Einheitswerte als Grundlage für die damalige Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr anerkannt, da diese über 20 Jahre lang nicht angepasst wurden. Eine Neuberechnung wurde daraufhin als Folge aus diesem Erkenntnis beschlossen.

 

Mit der mit dem 1. Jänner 2010 vorgesehenen Hauptfeststellung für landwirtschaftliche Betriebe, die im Wahljahr 2010 von Finanzminister DI Pröll noch hinausgezögert werden soll, gehen bereits „Horrormeldungen“ von Seiten aller Interessensvertreter im landwirtschaftlichen Bereich einher, die sich auf einen Punkt zusammenfassen lassen: Im Fall eine Neuberechnung stehen die betroffenen Landwirte vor dem buchstäblichen „Abgrund“.

 

Faktum ist, die Einheitswerte spiegeln einerseits nicht mehr die tatsächlichen aktuellen Ertragsverhältnisse in der Landwirtschaft wieder, andererseits dokumentiert der „Grüne Bericht“ eindrucksvoll, wie sehr sich die Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren in Österreich verändert hat  und dass die tatsächliche Einkommenssituation der Landwirte nur noch aus einem Dschungel aus Abhängigkeiten von Förderstrukturen sowie politischen Zugeständnissen - erwirkt von einer starken Landwirtschaftslobby - besteht.  

 

Im Lichte dieser Tatsachen stellt sich die Frage nach der Lösungskompetenz des zuständigen Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, DI Nikolaus Berlakovich, hier tätig zu werden und - gemeinsam mit den Mitgliedern des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft -  für die kommende Einheitswertberechnung ein Konzept zu erarbeiten, das vor allem eines verhindert, dass Großbauern gegen Kleinbauern und Landwirte unterschiedlicher Bereiche gegeneinander ausgespielt werden. Dieses Konzept soll dem zuständigen Finanzminister DI Pröll und seinem Ressort fachliche Unterstützung bieten und  helfen, Ungerechtigkeiten bei der vorgesehene Hauptfeststellung für landwirtschaftliche Betriebe zu vermeiden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Lichte der gesetzlich vorgeschrieben Neuberechnung des Einheitswertes, dem Nationalrat ein Stufenkonzept für alle agrarischen Ansprüche vorzulegen, welches verhindert, dass Bergbauern gegen Landbauern und Ackerbauern gegen Viehlandwirte oder Forstwirte gegeneinander ausgespielt werden und ein darauf abgestimmtes neues System zur Verteilung der Förderungen enthalten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft beantragt.

 

Wien, 25. März 2010