1065/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Huber, Mag. Widmann
Kolleginnen und Kollegen
Betreffend Verbot von Amflora sowie drei neu zugelassener Genmaissorten
Die Europäische Kommission hat am 2. März die Zulassung der genetisch veränderten Kartoffel mit dem Namen Amflora zur Herstellung von Stärke für den industriellen Gebrauch in der EU beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte trotz Ablehnung der Weltgesundheitsorganisation WHO, der EU-Arzneimittelbehörde und der Bevölkerung. Ab April 2010 könnte der Anbau in Deutschland und Tschechien beginnen, wo Bauern bereits Verträge mit BASF unterzeichnet haben. Schweden und die Niederlande könnten auch bald folgen.
Ebenfalls grünes Licht gab es von Seiten der Kommission für die drei Genmaissorten von genetisch veränderten Maissorten MON863xMON810, MON863xNK603, MON863xMON810xNK603 zur Verwendung als Futter- und Lebensmittel.
Österreich ist bisher im Anbau gentechnikfrei und das muss auch so
bleiben.
Da die EU bis zum heutigen Tag nicht in der Lage war, das mehrfach zugesicherte Selbstbestimmungsrecht jedes Landes bezüglich des Anbaus gentechnisch veränderten Saatgutes umzusetzen, hat Österreich jetzt die Möglichkeit, sich auf die so genannte „Schutzklausel“ zu berufen, und den Anbau von Amflora sowie der weitern drei Genmaissorten zu untersagen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, umgehend den Anbau der genetisch veränderten Kartoffel Amflora sowie der drei weiteren neu zugelassenen genetisch veränderten Maissorten unter Berufung auf die so genannte „Schutzklausel“ zu untersagen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 25. März 2010