1071/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beendigung des Assistenzeinsatzes in der Grenzregion

 

Seit Jahren kritisieren die Grünen, dass die Fortführung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres in der Grenzregion spätestens seit Wegfall der Schengen-Außengrenze im Dezember 2007 verfassungswidrig und sicherheitspolitisch sinnlos ist. Gleichzeitig entstehen dabei dem Landesverteidigungsministerium Zusatzkosten in Millionenhöhe.

 

Diese Kritik wurde jetzt durch den Rechnungshofbericht Bund 2010/4 bestätigt und noch übertroffen. Den Zusatzkosten seit Wegfall der Schengengrenzen am 22.12.2007 bis inkl. April 2009 von insgesamt 29 Millionen Euro stehen nur ganz geringe positive Nutzen gegenüber. Der Rechnungshof bezeichnete den Beitrag der Assistenzkräfte zur aktiven Bekämpfung von Kriminalität im Einsatzraum in Relation zum Ressourceneinsatz als „überaus gering“.

 

Darüber hinaus ergeben sich durch Organisationsmängel und unangemessene Zulagen noch weitere unnötige Millionenausgaben. Alleine durch den Einsatz überqualifizierter SoldatInnen entstanden Mehrkosten von  2,5 Millionen Euro.

 

Kritisiert wurde durch den Rechnungshof auch der Umstand, dass das Bundesministerium für Inneres das nach Wegfall der Grenzkontrollen nötige neue Organisations- und Personalkonzept und die Organisation von Ausgleichsmaßnahmen bis Ende 2008 noch immer nicht erarbeitet hatte.

 

Die Voraussetzungen, unter welchen die Bundesregierung die Fortführung des Assistenzeinsatzes auch nach der Ostöffnung der Grenzen beschloss, traten zur Gänze nicht ein: das erwähnte Personal- und Organisationskonzept wurde nicht erstellt und die Kriminalität im Einsatzraum war auch weiterhin durch eine niedrige und auch rückläufige Kriminalitätsrate gekennzeichnet (jedenfalls bis April 2009, Ende des Beurteilungszeitraumes).

 

Seitens der Bundesregierung und der Landesregierungen von Niederösterreich und Burgenland wird zur Begründung der Fortführung auf das „subjektive Sicherheitsgefühl“ verwiesen. Ein solcher Maßstab, der im Widerspruch steht zu der objektiven Nutzlosigkeit des Einsatzes, ist verfassungsrechtlich jedoch unhaltbar.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, den Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Grenzgebiet unverzüglich zu beenden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.