1076/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend FMA-Mindeststandards auch für Leasinggesellschaften

 

 

Die derzeitige Gesetzeslage gemäß Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz lässt es nicht zu, dass Leasinggesellschaften in die Behördenkompetenz der Finanzmarktaufsicht fallen. Aus diesem Grund ist es der Finanzmarktaufsicht nicht möglich, diesbezügliche Prüfungsaufträge unter anderem an die Österreichische Nationalbank zu erteilen.

 

Im Zuge der Finanzkrise hat sich herausgestellt, dass österreichische Banken massive Verluste durch ihre Beteiligungen an Leasinggesellschaften erleiden mussten. Um diese Banken zu stützen, hatte der Steuerzahler die Zeche zu bezahlen, indem er das Bankenrettungspaket finanzierte.

 

Nach Schätzungen bieten die Leasinggesellschaften ein Prüfungsvolumen von 20 Mrd. Euro, welches derzeit außerhalb der Behördenkompetenz der FMA liegt.

 

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Das Bundesministerium für Finanzen wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch welchen es der Finanzmarktaufsicht ermöglicht wird, auch hinsichtlich Leasinggesellschaften betreffend ihre Tätigkeiten Prüfungsaufträge zu erteilen. Des Weiteren wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher gesetzlich verbindliche Mindeststandards für Informationspflichten von Leasinggesellschaften festlegt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 25.03.2010