1082/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.03.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen

 

 

Laut dem kürzlich vorgestellten Regionalen Strukturplan Gesundheit für Wien würde alleine die Bundeshauptstadt für eine optimale Versorgung der Bevölkerung im Jahr 2015 rund 830 niedergelassene Allgemeinmediziner benötigen. Das sind 55 Allgemeinmediziner mehr als es derzeit gibt. Laut Experten droht jedoch in rund zehn Jahren ein Personalmangel, denn etwa 45 Prozent aller Allgemeinmediziner sind älter als 55 Jahre und gehen in den kommenden zehn Jahren in Pension.

 

Darüber hinaus wird die zentrale Rolle des Allgemeinmediziners von zahlreichen Experten hervorgehoben. Aufgrund der steigenden Anzahl älterer Menschen und der Multimorbidität der Bevölkerung, können Allgemeinmediziner eine „Gatekeeperfunktion“ übernehmen. Dadurch können einerseits die Patienten wohnortnah betreut werden und andererseits werden beispielsweise auch Mehrfachdiagnostik und unverträgliche Therapiekombinationen verhindert. Die positiven Folgen sind eine effizientere Versorgung und Kostendämpfung im Gesundheitssystem.

 

Jedoch ist diese wichtige Schlüsselfunktion für die medizinische Grundversorgung in Österreich aufgrund des neuen Tarifvertrages  für Lehrpraxen gefährdet. Vor dem Abschluss hatten Jungmediziner, die einen Teil ihrer Turnusausbildung in einer Ordination absolvieren, Anspruch auf ein Honorar von knapp 1.000.- Euro. Diese Situation war für zahlreiche Lehrpraxen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durchführbar - für den Turnusarzt jedoch kaum zumutbar. Es ist für junge Akademiker zwischen 25 und 35 Jahren nach einem aufwendigen und anstrengenden Studium nicht nachvollziehbar für ein Gehalt von unter 1.000.- Euro arbeiten zu müssen. Diese Situation wird weiter verschärft, wenn Turnusärzte eine Familie erhalten bzw. versorgen müssen und sich im Aufbau ihrer Lebensgrundlage befinden. Vor diesem Hintergrund ist mit Anfang 2010 ein Kollektivvertrag für Turnusärzte beschlossen worden, der ein Gehalt zwischen 1.300.- und 2.600.- Euro für 30 Stunden wöchentlich, gestaffelt nach dem Ausbildungsgrad, vorsieht. Damit wurde eine Gleichstellung im Verdienst mit Turnusärzten in Krankenanstalten sowie die Verhinderung von „Preisdumping“ bei Lehrpraktikanten sichergestellt.


Aufgrund der daraus entstehenden enorm hohen finanziellen Belastung für niedergelassene Allgemeinmediziner, erklärten zahlreiche Ordinationsinhaber, dass sie nach dem Auslaufen ihrer Verträge ihre Ausbildungstätigkeit aufgeben und ihre Lehrpraxis zusperren. Eine Funktionärin der Jungen Allgemeinmediziner Österreichs (JAMÖ) berichtete sogar über Fälle, bei denen eine bereits zugesagte Ausbildungsstelle wieder gekündigt worden ist.

 

Um einen spürbaren Engpass an Ausbildungsplätzen und den daraus resultierenden drohenden Mangel an Allgemeinmedizinern zu verhindern, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, im Hinblick auf die zukünftige Patientenversorgung die Finanzierung der Lehrpraxis zur praxisnahen Ausbildung von Allgemeinmedizinern – wie dies auch in anderen europäischen Ländern üblich ist - sicherzustellen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  ersucht.