1084/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für Hunde

 

 

Seit dem 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in einer österreichweiten Datenbank (Heimtierdatenbank) registriert werden.

 

Die Registrierung ist durch den Tierarzt/ die Tierärztin bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistrierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen.

 

Diese neue Regelung bringt sowohl den Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen als auch den Tieren selbst große Vorteile. Mit dem Chip können einerseits die Besitzer entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde schneller gefunden werden, andererseits ist es der Exekutive möglich, laufend Kontrollen durchzuführen.

 

Das setzt jedoch auch voraus, dass der Exekutive sowohl in den Städten und Ballungszentren als auch im ländlichen Bereich ausreichend Chiplesegeräte zur Verfügung stehen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres für eine flächendeckende Ausstattung der österreichischen Exekutive mit Chiplesegeräten für mit einem Mikrochip gekennzeichnete Hunde Sorge zu tragen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 21. April  2010