1085/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend effizienter Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
Der Kampf gegen psychische, physische und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen braucht eine bundesweite Prioritätensetzung.
Das Ergebnis des Runden Tisches im Familienministerium am
13. April 2010 zum Thema Kindesmissbrauch bringt eindeutig zu Tage, dass
für erfolgreichen Kinderschutz in Österreich mehr finanzielle Mittel
aufgebracht werden müssen.
Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die finanziellen und
personellen Mittel, die zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch
aufgebracht werden, zu gering sind. Univ. Prof. Dr. Max Friedrich, Vorstand
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Wien, dazu am
14. 4. 2010 in den Salzburger Nachrichten, „Geld, Geld und noch
einmal Geld“ müsse in die Hand genommen werden, um
flächendeckend Kinderschutzgruppen einzurichten.
Die finanzielle Förderung von Einrichtungen, die mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, ist wenig transparent. Bund, Länder und Gemeinden
fördern einzelne Einrichtungen, ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen ist nicht ersichtlich.
Kinderschutzzentren, Therapieeinrichtungen speziell für Kinder und Jugendliche, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Opferschutzeinrichtungen wie die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren, Jugendzentren und die Jugendwohlfahrts-einrichtungen sind Organisationen die mit Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen arbeiten. Dieses Angebot gilt es auszubauen, zu vernetzen und zu fördern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, rasch
und jedenfalls vor den Budgetverhandlungen im Herbst 2010 unter Einbeziehung der Länder einen umfassenden Bericht vorzulegen der die Ist-Situation klar darstellt und ein Gesamtkonzept im Kampf gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen beinhaltet.