1089/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Evaluierung der Familienpolitik

 

Das traditionelle Familienbild einer Familie mit Vater, Mutter und zwei oder mehreren Kindern ist in Österreich nicht mehr vorherrschend. Die alten Formen des familiären Zusammenlebens weichen anderen Formen von „Familie“, sogenannte „Patchwork“-Familien, Alleinerziehende und Ähnliches werden immer mehr zur Regel. Diese gesellschaftlichen Veränderungen müssen naturgemäß auch Veränderungen in der Familienpolitik nach sich ziehen. Änderungen in der Politik, welche diese neuen Familienformen berücksichtigen, lassen aber vielfach noch auf sich warten. So wurde Anfang 2010 das Kinderbetreuungsgeld neu eingeführt, das erhebliche Nachteile für alleinerziehende Eltern mit sich bringt: Elternpaare können diese Förderung wesentlich länger in Anspruch nehmen, als es Alleinerziehenden möglich ist.

 

Im Sinne einer verantwortungsvollen, vor allem auf das Kindeswohl bzw. die Förderung der Geburtenrate gerichteten, Familienpolitik ist es daher unerlässlich, dass Maßnahmen ergriffen werden, die neue Familienformen, nicht nur im Bereich Kinderbetreuung, gleichwertig behandeln. Eine Evaluierung der bestehenden Rechtslage zur Gesamt-Feststellung allfälliger Benachteiligungen und deren Bewertung in einer umfassenden Darstellung sind daher unerlässlich. Dadurch können eventuelle Defizite im Bereich Familienpolitik erkannt und in weiterer Folge beseitigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Evaluierung der Familien-Leistungen des Bundes, mit besonderem Augenmerk auf den Vergleich zwischen Alleinerziehenden und Familien mit zwei Elternteilen, durchzuführen.“