1090/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gartelgruber
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Förderung von Schulsport
Der Gesundheitszustand der österreichischen Jugend ist laut den letzten Studien, die von der Ärztekammer präsentiert wurden, bedenklich: Demnach könnten etwa in Wien bereits 60 Prozent der Schüler nicht mehr auf einem Bein hüpfen und 80 Prozent nicht rückwärtsgehen. Dies zeuge von groben Mängeln hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen. Auch Übergewicht ist ein massives Problem, das es zu bekämpfen gilt. So sind 12 Prozent aller Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren übergewichtig. Dies kann neben einer falschen Ernährung zum größten Teil auf einen akuten Bewegungsmangel in dieser Altersgruppe zurückgeführt werden.
Neben den physischen Erkrankungen, die in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen haben, stellen auch psychische Leiden, die nicht selten auf einer Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper gründen, eine immer größer werdende und ernst zu nehmende Problematik in Österreich dar: So bekommen immer mehr Minderjährige Antidepressiva verordnet. Außerdem spricht eine EU-Statistik davon, dass 20 Prozent aller 8 bis 18 Jährigen Österreicher unter psychischen Störungen leiden. Diese Fakten verlangen nach einem österreichweiten und nachhaltigen Gesundheitskonzept für unsere Jugend.
Da die Schulen einen wichtigen Beitrag zur Erziehung leisten und die ganztägige Nachmittagsbetreuung immer mehr in Anspruch genommen werden, ist es nur logisch, dass die Schulen in der Prävention eine entscheidende Rolle spielen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Maßnahmen zu setzen, um in den Lehrplänen der öffentlichen Schulen mehr Schulsport und einen umfassenden Bewegungsplan im Rahmen der ganztägigen Nachmittagsbetreuung vorzusehen.“