1102/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Errichtung gentechnikfreier Schutzzonen in Österreich
 
 

Bulgarien hat mit neuen Schutzbestimmungen rund um Bienenstöcke, Naturschutzgebiete und Bio-Anbauflächen eine landesweite Gentechnikfreiheit erreicht und bleibt damit trotz anderslautender Richtlinien aus Brüssel auch künftig gentechnikfreie Zone.

 

Weil ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Organismen nach europäischem Recht nicht zulässig ist, gibt es künftig um jeden einzelnen Bienenstock im Land einen Schutzradius von zehn Kilometern ohne Gentechnikanbau. Auch im Umkreis von sieben Kilometern von einer Bio-Landwirtschaft dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden. Und rund um Naturschutzgebiete gilt sogar ein entsprechender Radius von 30 Kilometern. Die verantwortlichen bulgarischen Politiker sind zufrieden mit dieser Entscheidung, die letztendlich auf Druck der Bürger zustande gekommen ist.

 

Die österreichische Bevölkerung steht der Gentechnik sehr skeptisch gegenüber und lehnt diese großteils ab. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Land- und Forstwirtschaft wird ausnahmslos abgelehnt. Die Auswirkungen genetisch veränderter Produkte im tierischen und menschlichen Körper, sowie im gesamten Ökosystem sind völlig unbekannt und nicht vorhersehbar.

 

Auch der österreichische Nationalrat fasste wiederholt Entschließungen gegen den Einsatz von Gentechnik in Österreich, letztmalig am 25.3.2010, wo sich alle 5 Fraktionen einstimmig gegen den Anbau für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora" von BASF ausgesprochen haben.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden


 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, insbesondere zum Schutz der österreichischen Bevölkerung umfangreiche Schutzzonen rund um Bio-Landwirtschaftsbetriebe, Bienenstöcke und Naturschutzgebiete einzurichten, innerhalb derer der Einsatz von Gentechnik völlig ausgeschlossen ist.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.