1109/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Huber, Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln

 

 

Auch im Jahr 2010 kommt es in Oberösterreich und der Steiermark erneut zur Ausbringung von mit Saatgutbeizmitteln behandeltem Mais-Saatgut.

 

Nach Meinung des deutschen Berufsimkerverbandes stehen die chemischen Wirkstoffe Imidacloprid, Thiaclopid und Clothianidin insgesamt bereits seit dem Jahr 2004 in dringendem Verdacht für das jährliche Bienensterben verantwortlich, oder zumindest mitverantwortlich, zu sein.

 

Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des AGES-Projektes „Melissa“ der klare Nachweis erbracht, dass Beizmittel die Ursache für das Bienensterben sind und die langjährigen Beobachtungen der europäischen ImkerInnen damit bestätigt. Insgesamt kamen 2009 osterreichweit 618 Bienenvölker zu Schaden.

 

Ein erneuter und eindeutig massiver Vergiftungsfall wurde laut oberösterreichischem Imkereiverband in der 17. Kalenderwoche 2010 festgestellt. 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, Saatgutbeizmittel, die in der Lage sind Bienen zu schädigen, umgehend zu verbieten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 5. Mai 2010