1110/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Senkung der Kosten bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen

 

 

In ihrem 33. Bericht (III-116 d.B., XXIV. GP) kritisiert die Volksanwaltschaft zum wiederholten Male die hohen Kosten bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen der Klasse B, die insbesondere chronisch Kranke und Behinderte bei Verlängerungen der Lenkberechtigung stark belasten.

 

Verfahren auf Verlängerung der Gültigkeit von Lenkberechtigungen stellen insbesondere für chronisch Kranke oder behinderte Personen wegen der damit verbundenen Kostenbelastung oftmals ein großes Ärgernis und eine immense finanzielle Belastung dar. Wenn nämlich nach Lage des Einzelfalles fachärztliche Gutachten einzuholen sind, können im Zusammenhang mit der Neuausstellung des Führerscheines Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen.

 

Während für LKW oder Busfahrer (Lenkberechtigungen für die Klasse C und die Unterklasse C1 sowie für die Klasse D) in den §§ 20 Abs. 4 bzw. 21 Abs. 2 Führerscheingesetz schon seit vielen Jahren die Befreiung von allen Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, die im Zusammenhang mit der Erteilung von befristeten Lenkberechtigungen erwachsen, vorgesehen ist, ist eine entsprechende Regelung für die Lenkberechtigungen der Klasse B bis heute nicht erlassen worden.

 


Entsprechend den Anregungen der Volksanwaltschaft stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Verkehrsministerin wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die für die Lenkberechtigungen der Klassen C, C1 und D schon seit vielen Jahren bestehenden Begünstigungen umgehend auch auf befristete Lenkberechtigungen der Klassen B ausgedehnt werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.