1112/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Homöopathische Arzneimittel auf Krankenschein

 

 

Österreichische Krankenkassen honorieren homöopathische Behandlungen nicht. Die einzelnen Krankenkassen refundieren jedoch in sehr unterschiedlicher Art und Weise Anteile der Honorarnoten von eingereichten homöopathischen Behandlungen, wobei bei Akutkrankheiten die zurückerstatteten Anteile größer sind als bei chronischen Erkrankungen.

 

Die Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin ist die größte Vereinigung homöopathischer Ärzte Österreichs. Dank ihrem Engagement und ihrer diplomierten Aus- und Weiterbildung ist auch eine immer größer werdende Anzahl an „klassischen“ Schulmedizinern in der Lage, mit dieser Zusatzausbildung ihre Patienten nach homöopathischen Gesichtspunkten zu beurteilen und alternativ mit homöopathischen Arzneimitteln zu versorgen. Homöopathische Arzneimittel sind jedoch ausschließlich von den Patientinnen und Patienten selbst zu bezahlen.

 

Im Rahmen einer so genannten „Integrierten Versorgung“ der österreichischen Patientinnen und Patienten, und einem zeitgemäßen Übergang zur Achtung anerkannter komplementärmedizinischer Heilmethoden, und einem gesamtheitsmedizinischen Behandlungsansatz in der Medizin, ist die Aufnahme homöopathischer Arzneimittel in den Erstattungskodex des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Gebot der Stunde.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Homöopathische Arzneimittel in den Erstattungskodex des Hauptverbandes der Sozialversicherung, für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers im niedergelassenen Bereich, aufgenommen werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 5. Mai 2010