1113/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut

 

 

In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4538/J des Abgeordneten Werner Neubauer betreffend Verbot für Maisbeizmittel auf Basis von Neonicotinoiden, 4550/AB wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter anderem festgestellt, dass es in Österreich keine gesetzliche Regelung gibt, auftretende Völkerverluste (bei Bienen) zu erfassen und zu dokumentieren.

 

Die Untersuchungen der letzten Jahre nach Bienenschäden haben aber gezeigt, dass bei Verwendung von insektizidgebeiztem Saatgut mit mangelnder Beizqualität und hohem Saatgutabrieb sowie bei Verwendung bestimmter Typen von pneumatischen Sämaschinen eine Exposition der Honigbienen gegenüber der Wirkstoffgruppe durch die Abtrift insektizidhaltigen Beizmittelabriebes auf blühende Nachbarkulturen während des Sävorganges besteht.

 

Nach dem Bienensterben 2008, bei dem mehr als 3.500 Bienenvölker betroffen waren, wurde den Imkern zugesichert, den Zusammenhang zwischen den Maisbeizmitteln Clothianidin und Thiametoxam und dem Bienensterben zu untersuchen. Der entsprechende klare Nachweis, dass das Beizmittel die Ursache für das Bienensterben ist, wurde 2009 im Rahmen eines AGES-Projektes erbracht. Jedoch wurde auch 2009 kein Verbot ausgesprochen. Laut AGES hat es 2009 während der Maisaussaat österreichweit bei 618 Bienenvölkern Schäden gegeben. Die Schuld daran wird vor allem der Verwendung von chemisch behandeltem Saatgut, das mit einem im Ausland verbotenem Insektengift gebeizt ist, gegeben. In Italien und Deutschland wurde dieses Verbot bereits verhängt. 
 
Auch heuer kommt es wieder - insbesondere in Oberösterreich und der Steiermark - zu einem Bienensterben durch Vergiftungen aus der Chemie im Maisanbau. Mittlerweile treten in Österreich bereits das dritte Jahr in Folge trotz "risikomindernder Auflagen" durch die Zulassungsbehörde Schäden auf. Die zusätzlichen Vorgaben für die Landwirtschaft und Beizmittelfirmen gegen Vergiftungen haben nichts gebracht. 
 
Und – obwohl 2009 im Zuge des Projekts "Melissa" das Beizmittel als Ursache identifiziert worden sei, hat es weder eine Entschädigung für die betroffenen Imker noch ein Verbot für das laut Global 2000 für die Vergiftungen verantwortliche Beizmittel Clothianidin gegeben. 
 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird zur Verhinderung eines weiteren Bienensterbens aufgefordert, umgehend die Verwendung von mit Neonicotinoiden gebeiztem Mais-Saatgut zu verbieten.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.