1115/A XXIV. GP

Eingebracht am 05.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Strutz, Dr. Hübner

Kolleginnen und Kollegen

gemäß Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR

auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten Beteiligung am europäischen Finanzhilfspaket für Griechenland.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Gemäß Art. 49b B-VG wird eine Volksbefragung über die österreichische Beteiligung am europäischen Finanzhilfspakt für Griechenland durchgeführt. Grundsätzlich lässt das im Jahr 2009 beschlossene Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu, allerdings wird mit dem von Österreich zu finanzierenden Anteil in der Höhe von 2,28 Milliarden Euro der gesetzliche Rahmen überschritten. Außerdem ist derzeit nur für eine Milliarde Euro budgetär Vorsorge getroffen worden. Auf Grund der derzeitigen Ausgangslage von Griechenland kann nicht mit der Rückzahlung der Hilfsgelder oder gar der Zinsen gerechnet werden.

Des weiteren hat der IWF beschlossen, das Krisenbudget zu erhöhen. Österreich ist mit nicht ganz einem Prozent daran beteiligt, was im schlimmsten Fall zur Zahlung von weiteren fast 4 Milliarden Euro an den IWF führen kann.

Soll die Bundesregierung mit allen geeigneten Mitteln sicherstellen, dass

sich Österreich nicht am europäischen Finanzhilfspaket für Griechenland beteiligt, dadurch ein Versickern von österreichischem Steuergeld im Ausland verhindert wird, und Griechenland auf Grund seiner selbstverursachten Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit aus der europäischen Währungsunion ausgeschlossen wird?

O  JA                                                           O  NEIN


Begründung:

Eine Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG erscheint als geeignetes Mittel die Beteiligung Österreichs an diesem Hilfspakt für Griechenland von der Bevölkerung und damit von den finanzierenden Steuerzahlern beurteilen zu lassen. Nach dieser Bestimmung kann nämlich eine Volksbefragung über solche Angelegenheiten von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung durchgeführt werden, zu deren Regelung der Bundesgesetzgeber zuständig ist.

Da mit einer Rückzahlung der Hilfsgelder in den nächsten Jahren nach Ansicht führender Finanzexperten aus ganz Europa nicht gerechnet werden kann, ist eine österreichischen Beteiligung an diesem Hilfspaket zu hinterfragen. Nicht zuletzt deswegen, da schon jetzt klar wird, dass ein großer Teil der Hilfsgelder wieder in die Kassen der großen Banken fließen wird, also fast ein zweites Bankenhilfspaket darstellt. Mehr als 10 Milliarden Euro der vom IWF und den Euroländern finanzierten Hilfspaket sollen als Unterstützung für griechische Banken dienen.

Die Bundesregierung hat bereits ein umfangreiches Sparpaket für die nächsten Jahre angekündigt. Die Maßnahmen werden sich durch die für die Griechenlandhilfe aufzubringende Mittel drastisch verschärfen und zu weiteren und bisher ungeplanten finanziellen Einschnitten für die österreichische Bevölkerung führen.

Gemäß Art. 49b B-VG muss dieser Antrag vom Hauptausschuss vorberaten werden.