1118/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern

 

 

 

 

 

 

Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt leiden Hunger. 80 % der Hungernden leben auf dem Land, sodass ein struktureller Zusammenhang zwischen Landfragen und der Hungerbekämpfung besteht. Das eigene Stück Land stellt für die meisten Armen die einzige Chance dar, sich und ihre Familien zu ernähren.

 

Zusätzlich zur weltweit ungerechten Verteilung von Land gibt es eine neue Art der Landnahme, die als "Offshore-Farming" oder „Land Grabbing“ bezeichnet wird. Dabei sichern sich Länder wie Saudi Arabien, Korea oder China riesige Flächen im Ausland, um sie für die heimische Nahrungsmittel- oder Agrartreibstoffproduktion zu nutzen. Auch private Investoren entdecken Land zunehmend als eine gewinnbringende Anlage. Die Kauf- oder langjährigen Leasing-Verträge werden meist ohne Rücksicht auf die dort lebende Bevölkerung abgeschlossen. Menschen, die ohnehin meist zu den Ärmsten der Welt gehören, werden oftmals entschädigungslos vertrieben und in ihren Rechten grob verletzt. Allein in Afrika, so schätzt die FAO,  wurden in den letzten drei Jahren 20 Millionen Hektar Land durch ausländische Investoren akquiriert. Der großflächige Ausverkauf von Land in Entwicklungsländern hat eine massive Umverteilung von Landrechten von lokalen Gemeinden und KleinbäuerInnen hin zu privaten (Groß)Investoren und damit verbunden oft die vermehrte Verwendung manipulierten Saatguts sowie den Einsatz von Pestiziden und Düngemittel zur Folge.

 

Als Antwort auf die  „Privatisierungswelle“  hat nun die Weltbank gemeinsam mit anderen multilateralen Organisationen, wie FAO, IFAD und UNCTAD ein Set von Leitlinien ("Principles for Responsible Agricultural Investment that Respects Rights, Livelihoods and Resources ")[1] entwickelt, die dazu führen sollen, dass diese Landnahmen gesellschaftlich akzeptabel durchgeführt werden. Internationale soziale Bewegungen wie La Via Campesina, GRAIN, das Land Research Action Network und FIAN lehnen diese Form des Umgangs mit Land Grabbing von Seiten dieser Organisationen jedoch ab, weil solche Leitlinien den Landraub eher legitimieren als dem Phänomen entgegenzuwirken oder es zu stoppen.


Die Landnahmen sind mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Nahrung, nicht vereinbar. Sie bieten höchstens den aufkaufenden oder leasenden  Ländern, aber nicht der einheimischen Bevölkerung Nahrungsmittelsicherheit. Überdies geht diese Entwicklung nicht in Richtung der Empfehlungen des Weltagrarberichts, die auf eine bäuerliche Landwirtschaft abzielen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert

 

-       in ihrem Einflussbereich auf nationaler und internationaler Ebene den neuen Formen der Landnahme („Land Grabbing“) aktiv und konsequent entgegen zu treten

 

-       die von der FAO, IFAD, UNCTAD und Weltbank vorgelegten Leitlinien abzulehnen, weil diese zwar die negativen Folgen der Landnahmen verringern, sie aber nicht gänzlich ausschließen wollen und damit auch akzeptabel machen

 

-       auf nationaler und internationaler Ebene vehement dafür einzutreten, dass das Menschenrecht auf Nahrung Vorrang vor den Energie- und Profitinteressen reicher Nationen, Konzerne und Banken hat.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.



[1]Principles for Responsible Agricultural Investment that Respects Rights, Livelihoods and Resources.” A discussion note prepared by FAO, IFAD, UNCTAD and the World Bank Group to contribute to an ongoing global dialog. January 25, 2010