1121/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Zinggl, Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung des Fördervolumens für aktuelle österreichische Musik

 

Zeitgenössische Musik hat es hierzulande nicht leicht. Traditionell wird  die Reproduktion wesentlich massiver gefördert, und so gibt das „Musikland Österreich“  Jahr für Jahr große Summen für die Interpretation und Konservierung der musikalischen Vergangenheit aus, tut aber viel zu wenig für das heutige Musikschaffen.

Der Österreichische Musikfonds (ÖMF), der 2005 als Public-Private-Partnership-Modell eingerichtet wurde, hat trotz seiner chronischen Unterdotierung einige Bewegung in die heimische Musiklandschaft gebracht und binnen weniger Jahre große Bedeutung innerhalb der Musikszene erlangt. Umso wichtiger wäre es, diese Institution nun mit adäquaten Mitteln auszustatten. Zurzeit liegt die Förderquote des ÖMF bei nur 13 %, nur 18 % der Förderansuchen konnten positiv behandelt werden. Aufgrund der tristen Budgetsituation musste die Förderung von Musikvideos, obwohl in den Richtlinien vorgesehen, vollständig gestrichen werden. Auch die Tournee-Unterstützung leidet unter der viel zu geringen finanziellen Ausstattung.

Als ein erster Schritt hin zu einem umfassenden Musikförderungsgesetz ist es an der Zeit, die Mittel des ÖMF für die Produktionsförderung signifikant aufzustocken und zugleich Verwertungs-, Vermarktungs- und Vertriebsmaßnahmen stärker als bisher ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Es erscheint sinnvoll, die Produktionsförderungsmittel auf jährlich 1,3 Millionen Euro zu erhöhen, um umfangreichen musikalischen Output zu gewährleisten, und zusätzlich eine Million Euro pro Jahr bereitzustellen, um diesen Produktionen auch maximale Verbreitung (Vertrieb, Tourneen im In- und Ausland, Onlinepräsenzen etc.) zu ermöglichen.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Förderung der österreichischen Musikproduktion die Mittel für den Österreichischen Musikfonds auf jährlich 2,3 Millionen Euro zu erhöhen und dem Parlament ehebaldigst einen Entwurf für ein umfassendes Musikförderungsgesetz vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.