1122/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Auflösung des Republikvertrages mit den Wiener Philharmonikern

 

 

Gemäß Vertrag vom 16. Oktober 2000 bezahlt die Republik Österreich Jahr für Jahr 2,3 Millionen Euro an die Wiener Philharmoniker. Im Gegenzug verpflichten sich die Philharmoniker dazu, weiterhin „als musikalische Botschafter Österreichs“ aufzutreten sowie einmal pro Jahr ein Orchesterkonzert zu geben und maximal (!) zehnmal pro Jahr in kammermusikalischem Umfang bei Ehrungen und Auszeichnungen aufzuspielen.

Zwei Vertragsbedingungen sind außerdem, dass die Philharmoniker der Wiener Staatsoper als Orchester zur Verfügung stehen und vor allem, dass die Chancengleichheit für Männer und Frauen gewahrt bleibt (Top 5 des Vertrages). Der Frauenanteil bei den Wiener Philharmonikern ist nach wie vor lächerlich gering. Selbst Albena Danailova, seit 2008 Konzertmeisterin des Orchesters der Wiener Staatsoper, ist noch kein Mitglied der Philharmoniker.

Nun bietet sich erstmals die Möglichkeit, diesen Vertrag zu kündigen. Dazu müsste Ministerin Schmied bis 30. Juni dieses Jahres einen eingeschriebenen Brief an die Wiener Philharmoniker schicken. Da die Wiener Philharmoniker ganz offensichtlich keine Anstrengung unternommen haben, den Frauenanteil im Orchester zu erhöhen (Frau Danailova bestätigt als Ausnahme die Regel) und der Vertrag den Philharmonikern eine nicht zu rechtfertigende Sonderstellung gegenüber anderen Förderwerbern im Kulturbetrieb einräumt, sollte die Ministerin diese Gelegenheit nutzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, den Vertrag der Republik Österreich mit dem Verein Wiener Philharmoniker per 31. Dezember 2010 aufzulösen und dies dem Verein Wiener Philharmoniker unter Beachtung der sechsmonatigen Kündigungsfrist mitzuteilen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.