1123/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Streichung der körperlich-motorische Eignung sowie der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung als Voraussetzung für das Studium an der Pädagogischen Hochschule

 

 

Dem Bericht der Volksanwaltschaft von 1999 ist auf Seite 17 ein Bericht über Lehramtszeugnisse für Behinderte zu entnehmen:

 

VA 49 - UK/98 " Im Zuge der Prüfungsverfahrens wurde der VA bekannt, dass das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten den Erwerb eines der Behinderung entsprechenden Lehramtszeugnisses für behinderte Studierende an Pädagogischen Akademien grundsätzlich für überlegenswert hält und auch bemüht ist, dieses Problem zu lösen. Besprechungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes seien im Gange. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Novellierung der Dienstrechtsgesetze, des Schulorganisationsgesetzes und der Studienvorschriften einerseits behinderten Menschen den Zugang zu Lehramtsstellen zu ermöglichen und andererseits behinderten Absolventen von Pädagogischen Akademien in weiterer Folge Beschäftigungschancen zu eröffnen."

 

Die ausschlaggebende Beschwerde einer Studentin der damaligen Pädagogischen Akademie erging im Jahr 1998 an die Volksanwaltschaft. 1999 gab es offenbar bereits erste Anläufe, Studierenden mit Behinderungen das Lehramtsstudium und den Zugang zum LehrerInnenberuf zu eröffnen. Einem entsprechenden Entschließungsantrag des Abgeordneten Dieter Brosz im Jahr 2003 wurde die Zustimmung der Regierungsparteien zwar versagt, doch der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend unterstützende Maßnahmen für Lehramtsstudenten mit Behinderung wurde einstimmig angenommen.

 

Abgesehen von allen notwendigen Änderungen im Bundes- und Landes-LehrerInnendienstrechtsgesetz, im Besoldungsschema, im Schulorganisationsgesetz und im Besoldungsrecht, so sollte man doch mit dem ersten Schritt beginnen und die Hindernisse am Studieneingang beseitigen.

 

Seit bekanntwerden des Problems sind nun zwölf Jahre vergangen. Immer noch ist es Menschen mit Behinderungen so gut wie unmöglich den Lehrberuf zu ergreifen.


Nach wie vor werden zu Beginn des Studiums an Pädagogischen Hochschulen motorische und stimmliche Leistungen der StudienanwärterInnen überprüft, unabhängig vom Studienziel.

 

. Anstatt die Curricula an die Gegebenheiten anzupassen und geeignete Berufsbilder zu schaffen, werden jungen Menschen Lebenschancen verbaut.

 

Auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wären positive Beispiele erfolgreicher beruflicher Karrieren ebenfalls behinderter LehrerInnen ein wichtiges positives Beispiel und Ansporn.

 

Nicht zuletzt stellt die Voraussetzung der motorisch-körperlichen und Sprech- und Stimmleistung unabhängig vom Studienwunsch eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz dar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, den Passus über die körperlich-motorische Eignung sowie die erforderliche Sprech- und Stimmleistung aus der Verordnung über die Aufnahmevoraussetzungen an der Pädagogischen Hochschule zu streichen und Studierenden mit Behinderungen den Zugang zum Lehrberuf zu eröffnen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.