1126/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung von Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, die von Missbrauch betroffen sind

 

Im Zuge des Aufdeckens von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen wurde in den Medien auch über Misshandlungen in Behinderteneinrichtungen berichtet.

Es ist bekannt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger Opfer sexueller Übergriffe oder Gewalt werden als nicht behinderte Frauen und Männer.

Im Rahmen einer Fachtagung zur sexuellen Ausbeutung von Menschen mit Behinderung wurde 1996 in Österreich die Studie „Weil das alles weh tut mit Gewalt“ vorgestellt. Darin gaben 64 % der befragten Frauen und 50 % der befragten Männer mit Behinderungen an, bereits sexuelle Gewalt erlebt zu haben.

Dass Missbräuche in Behinderteneinrichtungen oft nicht ans Tageslicht kommen, hat mehrere Gründe. Die Opfer können sich oft nur schwer artikulieren, und haben meist nicht die Chance, irgendwann aus der Einrichtung herauszukommen, haben daher Angst, lebenslang als „Nestbeschmutzer“ dazustehen.

Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung beinhaltet die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in jedem Bundesland spezielle Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen, die von Missbrauch betroffen sind, einzurichten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.