1130/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Graf, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Abstimmung im Rat für Wirtschaft und Finanzen über die Einführung des Euro in Estland

 

Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen haben gezeigt, dass eine gemeinsame Währungspolitik für Staaten mit unterschiedlichen makroökonomischen Strukturen und Bedürfnissen nicht zum Vorteil aller Betroffenen zu verwirklichen ist. Demnach ist die Eurozone bereits jetzt zu groß und vor allem zu diffizil. Die massiven Probleme Griechenlands, das nur durch gefälschte Bilanzen Mitglied der Währungsunion werden konnte, stellen den Euroraum vor eine harte Probe. Das Defizit am Bruttoinlandsprodukt musste ebenso wie die zu refinanzierende Staatsschuld kontinuierlich nach oben korrigiert werden.

Der Kurs der Gemeinschaftswährung hat auf diese Entwicklungen entsprechend reagiert. Am 17. Mai dieses Jahres sank er auf 1,224 US-Dollar. Diese Talfahrt spiegelt den massiven Vertrauensverlust in den oftmals bereits als neue Weltwährung gehandelten Euro wieder. Die Aussagen von Jürgen Stark, einem Mitglied des Direktoriums der EZB, anlässlich des 20. IIR Jahresauftaktkongress der Immobilienwirtschaft CIMMIT 2010 Frankfurt am Main, am 26. Januar 2010, geben den Anlegern recht und werfen ein bedenkliches Licht auf den Gesamtzustand der Vertragspartner von Maastricht: „Die Rezession, die den Euroraum im Jahr 2008 erreichte, ist beispiellos, sowohl was die Geschwindigkeit, als auch die Tiefe des Abschwungs angeht. Die Wirtschaft im Eurogebiet befand sich um die Jahreswende 2008/2009 im freien Fall.“

 

Derartig trist sah die Lage also bereits vor der ans Licht gekommenen Misere Griechenlands und den ebenfalls ins Schwanken geratenen Staaten Portugal, Italien und Spanien aus. Diese prekäre Lage bedingte ein Haftungspaket im Umfang von 750 Milliarden Euro durch die Europäische Union und den Internationalen Währungsfonds, um die Einheitswährung vorerst zu stabilisieren. Die rechtliche Grundlage für diesen „Rettungsschirm“ bildet Artikel 122 des Vertrages von Lissabon, wonach EU-Ländern in Ausnahmesituationen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, geholfen wird. Die Anwendung dieses Paragraphen belegt, dass die EU und ihre Institutionen mit der Bewältigung der Krise und ihren Auswüchsen überfordert sind. Dieses Eingeständnis, ein weiteres Mitglied in Währungsunion aufzunehmen, hieße nicht nur den Kern des Problems, nämlich die differenten wirtschaftlichen Gegebenheiten der Mitgliedsländer, außer Acht zu lassen, sondern es sogar noch weiter zu verschärfen.

 

Aufgrund des rapiden Kursverfalls des Euro gegenüber dem US-Dollar, der gewaltigen Rettungspakete sowie der Notwendigkeit der Anwendung des §122 des Vertrages von Lissabon, die die prekäre Situation des Euroraumes und der Gemeinschaftswährung belegen sowie aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten innerhalb der Währungsunion stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Rat für Wirtschaft und Finanzen gegen den Beitritt Estlands zur Eurozone zu stimmen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.