1131/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

 

 

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sämtliche der vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind.

 

Gar nicht vorgesehen ist derzeit im Mutter-Kind-Pass eine Untersuchung des Kindes durch einen Zahnarzt. Die Basis für gesunde Zähne wird jedoch schon in der frühesten Kindheit gelegt; bereits vor der Geburt, denn je weniger Keime die werdende Mutter im Mund trägt, je gesünder deren Zähne und Zahnfleisch sind, desto besser ist das für das Kind. Auch das Stillen fördert die Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes.

 

Die Zahnpflege soll bereits mit dem Durchbruch der Milchzähne beginnen; in Folge sind neben dem regelmäßigen Putzen auch regelmäßige Zahnarztbesuche unerlässlich. Schon früh können sich durch Angehörige Kariesbakterien auf das Kind übertragen. Auch zuckerhaltiges Essen und Trinken gefährdet die Milchzähne und somit auch die nachkommenden Zähne. Daher brauchen Kinder auch mit Milchzähnen eine erste Einweisung in die richtige Putztechnik. Hier können Eltern ihre Kinder beim Putzen unterstützen und regelmäßige  Zahnarztbesuche einplanen, damit die Kinder sich frühzeitig an die Kontrollen gewöhnen.  Der erste Besuch beim Zahnarzt sollte zumindest zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr stattfinden.

 

In Deutschland werden rund 50 Prozent der kariösen Milchzähne nicht behandelt. In Extremfällen leiden Kinder, die umfangreiche Zahnzerstörungen aufweisen, unter vielfältigen Beeinträchtigungen, z.B. einem schlechten Allgemeinzustand mit erhöhter Infektanfälligkeit. Viele dieser Kinder haben Schwierigkeiten beim Essen oder mit der Verdauung, Sprachprobleme, Probleme bei sozialen Kontakten, manche zeigen sogar Verhaltensänderungen. Und beim Zahnwechsel werden die Probleme fast immer vom Milchgebiss auf die bleibenden Zähne übertragen.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass künftig im Rahmen der im Mutter-Kind-Pass eine verpflichtende Untersuchung durch einen Zahnarzt durchgeführt wird."

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.