1135/A XXIV. GP

Eingebracht am 19.05.2010
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 11a Abs. 4 entfällt die Z 3, die bisherige Z 4 erhält die Ziffernbezeichnung „3“.

 

Begründung

 
Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2008, normiert in § 11a Abs. 4 Personengruppen, die zeitlich privilegiert die Staatsbürgerschaft erhalten. Neben Fremden die den Status des Asylberechtigten verliehen bekommen haben, Fremden die im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes sind und Fremden, die außerordentliche Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik bereits erbracht haben oder erwartet wird, diese zu erbringen, haben auch Fremde, die im Bundesgebiet geboren wurden, nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 einen Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft.
 
Warum Fremde, die in Österreich geboren wurden, schon nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten sollen, ist nicht nachvollziehbar und birgt den Keim für organisierten Missbrauch.

Wie aus einer Anfragebeantwortung ersichtlich wurden 2008 in Österreich 10.404 Kinder mit nicht österreichischer Staatsangehörigkeit geboren. Mehr als ein Drittel der 2008 Eingebürgerten (3.830 bzw. 37,3%) kam in Österreich zur Welt. Das heißt, dass mehrere tausend in Österreich geborene Fremde nach nur sechs Jahren ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, Lebensweise, Kultur, Gesellschaft und Werte sowie des europäischen Verständnisses zu Toleranz, Rechtsstaat, Demokratie und Trennung von Staat und Religion und somit auch ohne integriert zu sein die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, ja sogar einen Rechtsanspruch darauf haben.
 
Gerade durch diese Vorgehensweise und die durch diverse Integrationsstudien belegte nach wie vor integrationswidrige und die oben genannten Grundlagen missachtende Erziehung von jungen Fremden durch ihre Eltern kommt es immer wieder zu Konflikten mit Österreichern.
 

Wie aus einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hervorgeht, besuchten im Schuljahr 2008/2009 bundesweit 11,4% (38.392) ausländische Schüler österreichische Volksschulen. In Wien waren es sogar 20,4%.

 

Im selben Schuljahr gab es in österreichischen Volksschulen 21,3% (71.991) Schüler nichtdeutscher Muttersprache. In Wien waren es 49,3%.

 
Unter anderem hat die Pisa-Studie ergeben, dass Österreich und Deutschland die einzigen Länder sind, bei denen die Ergebnisse der Zuwanderer der zweiten Generation deutlich unter jenen der ersten Generation zu liegen kamen. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass die Integration gerade in der hier geborenen zweiten Zuwanderergeneration nicht funktioniert. 
 
Wozu auch integrieren, wenn man die Staatsbürgerschaft so und so bekommt? Wenn der Integrationswille des Fremden nicht gegeben ist, wird es nie zu einer Integration kommen. Der Integrationsdruck muss daher gerade in dieser Bevölkerungsgruppe erhöht werden. 
 
Eine Studie der Gfk Austria GmbH, „Integration in Österreich“ im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres, hat laut Kurier vom 24.10.2009 herausgefunden, dass mehr als die Hälfte der türkischen Migranten sich ein Einfließen des islamischen Rechts in das österreichische Justizsystem wünscht. „Für fast drei Viertel ist die Befolgung der Gebote der Religion wichtiger als die Demokratie. Fast die Hälfte stimmt damit überein, dass man "an den vielen Kriminellen in Österreich sieht, wohin die Demokratie führt". Junge Türken fühlen sich dem Islam stärker verpflichtet als ältere - obwohl sie in den meisten Fällen in Österreich aufgewachsen sind.“ 
 
Das Ziel der Integration kann nicht durch die „Verschenkung“ der Staatsbürgerschaft an in Österreich geborene Fremde nach nur sechs Jahren erreicht werden. Aus diesen Gründen ist die normierte Bevorzugung von in Österreich geborenen Fremden sachlich nicht gerechtfertigt und gehört ersatzlos gestrichen. 
 
 
 
 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.