1141/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Reform der Schulverwaltung

„Die Funktionen im österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwaltungsebenen derart verteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleistet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals."[1]

„Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. (…). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage.“[2]

Das österreichische Schulsystem braucht eine grundlegende Reform, die mit dem derzeit parteipolitisch besetzten Bildungsbereich gründlich aufräumt. Im Rahmen der Schulverwaltung wurden und werden heute in erster Linie die Möglichkeiten zur Ausnutzung parteipolitischer, länderspezifischer und ideologischer Partikularinteressen kultiviert und weiterentwickelt, anstatt einer modernen Schulverwaltung zum Durchbruch zu verhelfen. Diese parteipolitisch motivierte Schulpolitik geht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler, was seinen Niederschlag in einem kontinuierlich sinkenden Bildungsniveau findet. Österreich verliert den Anschluss an das obere Drittel des internationalen Bildungsstandards. Dies ist auch den politischen Bildungsverantwortlichen bewusst.

So stellten die Unterrichtsministerin und die Wissenschaftsministerin gemeinsame Positionen zur Schulverwaltung vor, die geeignet sind, den oben beschriebenen Missständen entgegen zu wirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Unterrichtsministerin und die Wissenschaftsministerin, werden aufgefordert, folgende sieben Punkte ihrer eigenen Positionen zur Schulverwaltung in Form eines Gesetzesvorschlages an den Nationalrat zu übermitteln:

  1. Das Schulwesen wird in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund übertragen
  2. In den Bundesländern werden so genannte Bildungsdirektionen als unmittelbare Bundesbehörden erster Instanz eingerichtet.
  3. Die Bezirksschulräte werden ersatzlos abgeschafft.
  4. Anstelle der Landesschulräte werden in den Bildungsdirektoren fachspezifische Beiräte eingerichtet.
  5. Alle Lehrer werden mit einem einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht zu Bundesbediensten.
  6. Die Schulaufsicht in der bestehenden Form wird abgeschafft, die Aufgaben werden in ein österreichweites Schul- Qualitätsmanagement überführt und an die modernen Herausforderungen angepasst.
  7. Die Schulstandorte erhalten vollständige Autonomie und Verantwortung in Fragen der Bestellung ihrer Schulleiter und ihres Personalmanagements.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.



[1] (Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007)

[2] Rechnungshof Arbeitsgruppe Verwaltung Neu – Schulverwaltung, Zusammenfassung (Wien 2009)