1148/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes in Bezug auf das Völkerkundemuseum

 

 

Das Museum für Völkerkunde agierte bis 2000 als eigenständiges Bundesmuseum und wurde 2001 Teil der wissenschaftlichen Anstalt "Kunsthistorisches Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum."

Seither hat das Völkerkundemuseum als kulturwissenschaftliches Museum an Bedeutung verloren. Eine Reorganisation ist auf Grund der nunmehr gemachten Erfahrungen dringend notwendig.

 

 

Die Kernaufgabe des Völkerkundemuseums liegt in der Auseinandersetzung mit der kulturellen Vielfalt auf Grundlage von ethnographischer und kulturanthropologischer Forschung. Die Gliederung der Sammlung des Völkerkundemuseums in Nordafrika, Vorder- und Zentralasien, Sibirien, Afrika südlich der Sahara, Süd- und Südostasien, Himalaya, insulares Südostasien, Ostasien, Ozeanien/Australien, Nord- und Mittelamerika sowie Südamerika zeigt mit ihren materiellen und immateriellen Zeugnissen die globale kulturelle Vielfalt verschiedenster Völker.

Das Völkerkundemuseum mit seiner Kernaufgabe, sich mit den Kulturen anderer Völker zu beschäftigen, stellt einen bedeutenden Beitrag zum Reichtum unserer Museenlandschaft dar. Daher ist es notwendig, dass das Völkerkundemuseum wieder den Status einer unabhängigen wissenschaftlichen Anstalt mit dementsprechender öffentlicher Repräsentanz erhält, um diesem Museum eine eigene Identität und selbstbestimmte Programmatik zu ermöglichen.

 

 

Seit 2008/2009 wurde ein Diskussionsprozess eingeleitet, der die Zusammenführung von Volks- und Völkerkundemuseum vorsieht. Auf Grund ihrer Sammlungen und ihrer verschiedenen Kernaufgaben, ist jedoch eine inhaltliche und personelle Eigenständigkeit notwendig. Um ihren Aufgaben auch in der Zukunft gerecht werden zu können müssen beide eigenständige Museen bleiben. Das Völkerkundemuseum muss daher aus dem Verband des Kunsthistorischen Museum wieder herausgelöst und es zu einem eigenständigen Bundesmuseum gemacht werden.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur – wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes dahingehend vorsieht, dass das Völkerkundemuseum ein eigenständiges Bundesmuseum wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.