1151/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Peter Haubner, Herman Krist, Herbert Kickl, Dieter Brosz,

Peter Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem organisierten Sport bei Bewegungsangeboten im Rahmen von Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regelunterrichts

 

Viele Studien zeigen, dass regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sporteinheiten die kognitive, emotionale, soziale und motorische Entwicklung der Kinder nachhaltig positiv beeinflussen und auch im außersportlichen Bereich zu deutlichen Kompetenzgewinnen führen. Gerade in Zeiten, die zunehmend von Bewegungsarmut und erhöhter Fettleibigkeit der Jugend geprägt sind, erzielt der qualitative und quantitative Ausbau an Sport- und Bewegungsangeboten insbesondere bei ganztägigen Schulbetreuungsangeboten die höchste Wirkungseffizienz bei unserer Jugend.

 

Ziel muss es sein, besonders in ganztägigen schulischen Angeboten die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote durch Angebote für Bewegung, Spiel und Sport einschließlich kompensatorischer Bewegungsförderung vor allem in der Nachmittagsbetreuung in breitem Ausmaß zu ergänzen, damit möglichst jedes Kind seine sportlichen und motorischen Fähigkeiten entdecken, erfahren und entfalten kann.

 

Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung stellt Schule und Sport aber auch vor neue Herausforderungen: Um die Möglichkeiten der oft in Nachmittags-Sportangeboten organisierten Nachwuchsarbeit der Vereine und Verbände nicht zu beschränken, müssen Modelle der Kooperation geschaffen werden.  

 

Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2009 eine Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung und dem organisierten Sport abgeschlossen. Die Grundsatzbestimmungen dieser Vereinbarung müssen nunmehr für eine flächendeckende Umsetzung in der Praxis durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen konkretisiert werden. Diese rechtlichen Grundlagen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation von Schulen oder anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit TrainerInnen, InstruktorInnen und ÜbungsleiterInnen der Sportvereine und -verbände vorgeben. Dazu gehören insbesondere die pädagogischen Anforderungsprofile für solche Personen, die Einbeziehung solcher Bewegungsangebote in den Versicherungsschutz für schulische Veranstaltungen und die Einräumung eines Vorrechts für gemeinnützige Sportorganisationen.


Ähnliche Kooperationsmodelle sind in einigen deutschen Bundesländern in der Vergangenheit bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden und können als „Best Practice“ Beispiele herangezogen werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, auf Basis der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2009 die rechtlichen Grundlagen für Kooperationsmodelle von Schulen mit Institutionen der in der Österreichischen Bundessportorganisation zusammengefassten Sportvereine und die Qualifizierung von Personen aus dem organisierten Sport bis zum Dezember 2010 zu erarbeiten, die eine Grundlage für eine flächendeckende Versorgung mit  Sport- und Bewegungsangeboten für die österreichischen Schulen bilden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss