1153/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Berufsausübung,  Ausbildung und Besoldung von Sozialarbeiter/innen

 

 

Aufgrund der fortschreitenden, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen ist es in den letzten Jahrzehnten zu einer starken Ausweitung der Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit gekommen. Die Einrichtungen und Dienste der Sozialen Arbeit decken dabei ein Spektrum ab, das beispielsweise von der Kindertagesbetreuung bis zur Erziehungsberatungsstelle reicht, von der Schuldnerberatung bis zur Versorgung von Wohnungslosen, von der Suchtprävention bis zur Krankenhaussozialarbeit, von der Jugendhilfe bis hin zur Behindertenhilfe oder der Bewährungshilfe.

 

Die meisten Angebote der Sozialarbeit richten sich dabei an die gesamte Bevölkerung. Zielgruppen von Sozialarbeit sind vor allem Benachteiligte, Diskriminierte und Randgruppen in der Gesellschaft. Sozialarbeit strebt die Vermeidung und Bewältigung individueller und sozialer Probleme an, die mit Hilfe von finanzieller und professioneller Unterstützung lösbar erscheinen. Sie fördert vor allem die persönliche Entwicklung, Selbstbestimmung, Emanzipation, Anpassungs- und Ausdrucksfähigkeit, und befähigt dadurch die betroffenen Menschen ihre individuellen Probleme selbst zu lösen und den Alltag bestmöglich zu meistern.

 

Trotz zahlreicher Handlungsfelder der Sozialarbeit gibt es aber kaum gesetzliche Grundlagen für das Anbieten oder Ausüben von Sozialarbeit. Regelungen über Berufsbezeichnung, Berufsberechtigung, Berufsausübung sowie spezifische Methoden und Tätigkeiten von Sozialarbeiter fehlen. Auch die Art der Beschäftigung mit ihren besonderen Aufgaben und den Verpflichtungen von SozialarbeiterInnen müssen erst gesetzlich umgesetzt werden. Ziel muss aber auch die Festschreibung von Qualitätsstandards und die Qualitätssicherung mittels verpflichtender Vorschreibung von Ausbildungsdauer, Ausbildungsstandard, Fortbildungsausmaß und Fortbildungsstandards sein.

 

Seit dem Jahr 2000 fordert der Österreichische Berufsverband diplomierter SozialarbeiterInnen ein Bundesgesetz, mit dem grundlegende Angelegenheiten der Sozialarbeit geregelt werden. Eine Umsetzung dieser notwendigen Regelung ist bisher ausgeblieben.


Um endlich Bestimmungen über das Betätigungsfeld der Sozialarbeit zu schaffen soll in einem Bundesrahmengesetz einheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von SozialarbeiterInnen umgesetzt werden.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein Bundesrahmengesetz ehest möglich zu zuleiten, damit bundeseinheitliche Regelungen über die Berufsausübung, Ausbildung und Besoldung von SozialarbeiterInnen umgesetzt werden.“

 

 

Wien, am 20. Mai 2010

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.