1162/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2010
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen

 

In Hinblick darauf, dass es der Bundesministerin für Inneres bisher nicht gelungen ist, dem Anstieg der Kriminalität entscheidend entgegenzuwirken und eine Eindämmung der übergreifenden Kriminalität auch künftig nicht zu erwarten ist, erscheint ein entschiedenes Handeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unumgänglich. Insoweit sprechen die aktuellen Kriminalitätsstatistiken für sich.

Auch wenn seitens des Innenministeriums ein Zusammenhang zwischen dem Kriminalitätsanstieg und der Öffnung der Schengengrenzen stets negiert wird, halten wir unsere langjährige Forderung nach einer vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit anschließender Evaluierung aufrecht. Nur so kann herausgefunden werden, ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen den fehlenden Grenzkontrollen und den beängstigenden Kriminalitätszahlen besteht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz der Bevölkerung die Grenzkontrollen vorübergehend wieder einzuführen und eine Evaluierung durchzuführen, inwieweit ein Zusammenhang  zwischen den fehlenden Grenzkontrollen und der Kriminalität besteht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

 

Wien, 20.05.2010