1165/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzlicher Änderungsbedarf betreffend Sexarbeit

 

 

Ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1989 entschied, dass SexarbeiterInnen kein Recht haben, den Lohn für sexuelle Dienste von einem Freier einzuklagen, weil es sich hier um einen Vertrag handle, der sittenwidrig wäre. Das bedeutet, dass SexarbeiterInnen in Österreich keinen rechtsgültigen Vertrag abschließen können, obwohl die Sexarbeit an sich legal ist. Dadurch sind SexarbeiterInnen von einer arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung in Form einer unselbständigen Beschäftigung ausgeschlossen.

 

Die rechtliche Benachteiligung der Sexarbeit durch die Sittenwidrigkeit auf Sexualkontakte, die gegen Entgelt angeboten werden, soll beseitigt werden und eine Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit ermöglichen. Dadurch sollen SexarbeiterInnen einerseits einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf ihr Honorar bekommen und andererseits soll ihnen auch die Möglichkeit eröffnet werden, dieser Tätigkeit in Form einer unselbständigen Beschäftigung mit einer umfassenden arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung auszuüben. Eine rechtliche Diskriminierung der SexarbeiterInnen anderen Berufsgruppen gegenüber, soll beseitigt werden. Lediglich die Weisungsbefugnis der ArbeitgeberInnen soll aufgrund der Höchstpersönlichkeit der Sexualität eingeschränkt werden. SexarbeiterInnen sollen weiterhin völlig frei über ihre Sexualkontakte bestimmen können.

 

Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen auch mit Änderungen im Fremdenrechtsgesetz einhergehen, damit auch MigrantInnen weiterhin einen Zugang zu diesem Arbeitsfeld haben. MigrantInnen können derzeit nur mit einem Aufenthalts-Reisevisum (Visum D+C) der Sexarbeit nachgehen. Dieses Visum wird jedoch nur für maximal sechs Monate innerhalb eines Jahres erteilt und der Erstantrag sowie die Verlängerung müssen aus dem Ausland gestellt werden. Diese Bestimmungen verstärken die Abhängigkeitsverhältnisse der SexarbeiterInnen und führen zu einer steigenden Zahl an illegal tätigen Frauen. Dieser ungesetzliche Status bedeutet für die Frauen, dass sie unter ungeschützten Bedingungen arbeiten müssen und auch den Schutz der Polizei nicht in Anspruch nehmen können.


Der Abschlussbericht des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen in Genf (Link: http://www2.ohchr.org/english/bodies/cat/docs/CAT.C.AUT.CO.4-5.pdf), hat im Absatz 22 die erniedrigende Behandlung von Prostituierten bei der verpflichtenden Kontrolluntersuchung in Wien als Besorgnis erregend eingestuft. Neu zu regeln wäre daher die Verordnung des Gesundheitsministeriums, die wöchentliche, amtsärztliche Untersuchungen vorschreibt. Denn die Umstände unter den diese Zwangsuntersuchungen derzeit durchgeführt werden sind menschenunwürdig.

 

Auch die gesellschaftliche Stigmatisierung und Marginalisierung von SexarbeiterInnen stellt ein Problem dar, dem mit fachlichen Diskussionen, Kampagnen und einer Aufklärung im Rahmen gesetzlicher Veränderungen begegnet werden soll, um die Lebenssituation von SexarbeiterInnen zu verbessern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Neuregelung der Sexarbeit vorzulegen.

 

 

Diese Neuregelung hat insbesondere zu enthalten:

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.