1166/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend interministerielle Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik

 

 „Österreichs Kinder und junge Menschen sind das wichtigste Potenzial für die Zukunft unseres Landes und eines geeinten Europas. Wie sich ein Staat entwickelt, hängt von der Investition in seine Jugend ab. Kinder und Jugendliche haben ein Recht, selbstbestimmt zu leben, sich optimal und frei zu entfalten und auf einen besonderen Schutz. Jugendpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Es gibt kaum ein Thema, das junge Menschen nicht betrifft.“ sind die einleitenden Worten zum Kapitel „Jugendpolitische Maßnahmen“ im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode.

 

Um die Querschnittsmaterie Kinder- und Jugendpolitik im Interesse von Kindern und Jugendlichen, im Interesse der Zukunft der Republik Österreich und im Interesse der Europäischen Union tatsächlich umsetzen zu können, braucht es eine Reihe von konkreten Maßnahmen und diese müssen koordiniert werden.

In der derzeitigen Organisation der Bundesregierung fehlt eine Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik, die eine effizientere Umsetzung der Belange von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Politikfeldern in Österreich als Hauptaugenmerk forciert.

 
Eine solche aufzubauende Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik soll die interministerielle Vernetzung vorantreiben. Zur Zeit betreibt jedes Ministerium Kinder- und Jugendpolitik zu kleinen Teilen. Dieses Mosaik  wird jedoch bis dato nicht zusammen geführt . Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen soll in den unterschiedlichen Politikbereichen koordiniert, proaktiv kommuniziert und in ihrem Sinne Entscheidungen getroffen werden. Weiters soll diese Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik den politischen Dialog mit Jugendorganisationen, allen voran der Bundesjugendvertretung als gesetzlich verankerte Interessensvertretung, führen. Die Einbindung des Parlaments soll koordiniert und regelmäßig passieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik vorsieht.

Dieser Gesetzesentstehungsprozess solle auf breiter Basis unter Einbindung von ExpertInnen und in tatsächlicher Partizipation von Kindern und Jugendlichen verlaufen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.